Berlin (epd). "Wir haben jahrelang dafür gekämpft", sagte Renate Künast dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. Endlich werde das "Nein heißt Nein"-Prinzip umgesetzt. Das sei "eine historische gesellschaftliche Entwicklung". Zugleich lehnen Grüne und Linkspartei aber Teile des Gesetzes ab, was sie in Einzelabstimmungen deutlich machen wollen.
Dem Gesetzentwurf zufolge, den Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf Druck der Koalitionsfraktionen und der Opposition verschärft hatte, wird künftig jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen des Opfers mit einer Freiheitsstrafe bedroht. "Wir haben nie akzeptiert, dass eine Frau sich wehren muss, damit eine Vergewaltigung auch als solche bestraft werden kann", sagte Künast. Bis zum "Nein heißt Nein" seien viele Schritte notwendig gewesen. Die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses erinnerte daran, dass erst 1997 die Vergewaltigung in der Ehe Vergewaltigungen außerhalb der Ehe gleichgestellt worden ist.
Künast: Gruppendelikt verfassungswidrig
Es gebe aber auch einen Wermutstropfen, sagte Künast: "Wir können dem Gesamtentwurf nicht zustimmen, weil faktisch darin eine Erpressung steckt: Die CDU/CSU hat ein Gruppendelikt eingeführt, das wir für verfassungswidrig halten." Die Regelungen seien zu ungenau gefasst, hebelten das Schuldprinzip aus "und sind auch rechtspolitisch Irrsinn", kritisierte Künast. Sie könnten dazu führen, dass beispielsweise alle an einem Handyraub beteiligte Jugendliche auch wegen eines Sexualdelikts angeklagt würden, weil einer aus ihrer Gruppe das Opfer sexuell belästigt habe, erklärte Künast. "Ich kann nur warnen: Diese Regelung wird nicht nur an der Kölner Domplatte gelten, sondern sie wird auf jedem Schulhof in Deutschland gelten."
Die Opposition werde deshalb in namentlicher Abstimmung zeigen, "dass wir da nicht mitmachen", sagte Künast: "Ich kann meine Hand nicht heben für etwas, was so evident falsch ist."