Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) erklärte am Donnerstag in Berlin, der Grundsatz des "Nein heißt Nein" werde nun im Strafrecht verankert. Die Reform solle möglichst noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) muss dafür entsprechend ergänzt werden.
Die Union sei sich in allen grundsätzlichen Fragen mit den Rechtspolitikern der SPD einig geworden, sagte Winkelmeier-Becker: "Das Opfer muss sich nun nicht mehr grundsätzlich wehren, sondern ein deutliches verbales oder körperliches 'Nein' ist beim neuen Vergewaltigungsparagrafen von nun an ausreichend." Das sei "Meilenstein", denn damit werde erstmals die sexuelle Selbstbestimmung auch im Strafrecht voll zur Geltung gebracht.
Sexuelle Übergriffe aus Gruppen heraus strafbar
Dem Eckpunktepapier zufolge, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, wird künftig ein sexueller Übergriff als Vergewaltigung bestraft, wenn das Opfer seinen entgegenstehenden Willen deutlich gemacht hat. Dafür reicht es aus, wenn es "Nein" gesagt hat oder der Täter seinen Willen erkennen konnte, weil es etwa geweint oder versucht hat, die sexuelle Handlung abzuwehren. Bisher wird eine Tat nur als Vergewaltigung bestraft, wenn der Täter Gewalt angewendet oder das Opfer sich gewehrt hat.
Grabschen wird der Einigung zufolge künftig als sexuelle Belästigung geahndet. Einig sind sich die Koalitionspartner auch darin, dass sexuelle Übergriffe aus Gruppen heraus strafbar werden sollen. Diese Verschärfung ist eine Reaktion auf die Kölner Silvesternacht, in der zahlreiche Frauen von Männergruppen angegriffen worden waren.