Die evangelische Kirchengemeinde hatte vor dem Ulmer Arbeitsgericht 864.200 Euro Schadensersatz von dem Mann gefordert, der Geld aus mehreren Kassen des Ulmer Münsters abgezwackt haben soll. Nachdem der Beklagte eidesstattlich versichert hatte, außer seinem Auto und dem Anteil an seinem Haus kein nennenswertes Vermögen zu haben, gab sich die Gemeinde jedoch mit 50.000 Euro zufrieden, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Das Ulmer Schöffengericht hatte den damals 52 Jahre alten Mann bereits im Mai 2014 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte zwischen Juni 2009 und Juli 2012 in mindestens 20 Fällen Geld aus Turmaufstiegs-Einnahmen, Opferstöcken und anderen Kassen entwendet. In regelmäßigen Abständen flossen Beträge von 5.000 oder 10.000 Euro auf sein privates Konto, insgesamt 134.000 Euro.
Als die Tat aufflog, kündigte der Mesner im Sommer 2012 nach 24 Dienstjahren. Vor Gericht räumte er die ihm vorgeworfenen Taten ein und zeigte Reue. Deshalb und wegen seiner bis dato weißen Weste gab es Bewährung. Die 134.000 Euro hat er bereits zurückgezahlt.
Die Kirchengemeinde ließ es dabei aber zunächst nicht bewenden und zog vor das Ulmer Arbeitsgericht. Die Kläger waren überzeugt, dass ihr früherer Mesner bereits seit 1988 insgesamt 864.000 Euro veruntreut habe, und zwar auch aus anderen Töpfen wie Opferstöcken und Kerzenkassen.