Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, verlangte, die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge wie etwa alleinreisender Frauen, unbegleiteter Minderjähriger und traumatisierter Menschen zu beachten.
Laut einer gemeinsamen Mitteilung von EKD und katholischer Deutscher Bischofskonferenz waren sich Amtsleiter Weise, Heße als katholischer Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen und Bischof Bedford-Strohm einig, dass jeder Asylantrag auch im Interesse der Betroffenen möglichst zügig bearbeitet werden müsse. Die Vertreter der Kirchen betonten den Angaben zufolge jedoch, dass die Beschleunigung nicht mit rechtsstaatlichen Einbußen einhergehen dürfe.
Die im Februar 2015 getroffene Vereinbarung zum Kirchenasyl sei sowohl seitens des Bundesamtes als auch von den Kirchen positiv bewertet worden. Die Kirchen gewähren in besonders harten Einzelfällen Schutz, wenn Asylsuchenden eine Abschiebung droht. Das seit einem Jahr praktizierte Verfahren solle fortgesetzt werden, hieß es nach dem Spitzengespräch vom Freitag. Demnach ist es Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften auch weiterhin möglich, möglichst vor einem Kirchenasyl Einzelfälle, in denen besondere humanitäre Härten gesehen werden, zur erneuten Überprüfung bei den Behörden vorzubringen.