Frankfurt a.M., Karlsruhe (epd)"Selbst wenn die NPD verboten würde, bedeutet das leider nicht, dass es in Deutschland keinen Rechtsextremismus mehr gibt", sagte Maas. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern äußerte sich am Montag zuversichtlich zum Ausgang des Verfahrens, das von den Bundesländern angestrengt wurde.
Bereits der zweite Anlauf
Am Dienstag beginnt vor dem höchsten deutschen Gericht die mündliche Verhandlung im NPD-Verbotsverfahren. Die Verhandlung in Karlsruhe ist auf drei Tage angesetzt. Die Bundesländer hatten den Verbotsantrag über den Bundesrat im Dezember 2013 eingereicht. Bundesregierung und Bundestag, die auch zu einem Antrag auf ein Parteiverbot berechtigt wären, entschieden sich jeweils nach kontroverser Debatte gegen eigene Initiativen. Sie haben jedoch Unterstützung für die Länder signalisiert.
Es ist bereits der zweite Anlauf der Politik, die rechtsextreme Partei zu verbieten. 2003 war das erste NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe vor allem an der Quellengrundlage gescheitert. Die Richter mussten davon ausgehen, dass V-Leute des Verfassungsschutzes in Führungsgremien der Partei selbst die Ausrichtung der NPD mit bestimmt und geprägt haben. Bei ihrem zweiten Versuch haben die Länder im vergangenen Jahr einen Schriftsatz eingereicht, der belegen soll, dass alle wesentlichen V-Leute in den Führungsebenen der Partei abgeschaltet wurden.
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern äußerte sich am Montag zuversichtlich zum Ausgang des Verbotsverfahrens. "Wir haben das Verfahren angestrengt, um zu gewinnen", sagte Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) in Schwerin. Er sei fest davon überzeugt, dass die NPD eine verfassungswidrige Partei sei. Mecklenburg-Vorpommern hatte maßgeblich Unterlagen für den Antrag beigesteuert. Die NPD ist im Schweriner Landtag mit fünf Abgeordneten vertreten.
Auch Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sagte, er sei überzeugt von einem positiven Entscheid des Karlsruher Gerichts. Es sei für ihn bereits ein "Tag der Genugtuung", dass das Hauptsacheverfahren stattfinde, sagte er. Er hätte sich gewünscht, dass sich neben dem Bundesrat auch Bundesregierung und Bundestag am Verbotsantrag beteiligt hätten.
Daueraufgabe für Politik und Zivilgesellschaft
Bundesjustizminister Maas betonte: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, egal wie es ausfällt, wird uns die Aufgabe des Kampfes gegen Rechts nicht abnehmen", sagte er den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Montagausgaben). Das bleibe eine Daueraufgabe für Politik und Zivilgesellschaft.
Es sei besorgniserregend, dass die Flüchtlingsdebatte zu einem "immer engeren organisatorischen Zusammenschluss von rechtsradikalen Gruppierungen" führe, sagte Maas. Der Justizminister will diese Entwicklung beim Justizgipfel von Bund und Ländern am 17. März zum Thema machen. "Im Kampf gegen Extremisten müssen wir alle Kräfte von Bund und Ländern bündeln", forderte der SPD-Politiker.