Verband: Facebook muss 100.000 Euro Strafe zahlen

Verband: Facebook muss 100.000 Euro Strafe zahlen
Facebook soll wegen fehlender Umsetzung eines Gerichtsurteiles ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro zahlen.

Berlin (epd)Der Beschluss des Berliner Landgerichtes von Mitte Februar sei Teil eines größeren Verfahrens, in dem es um unzulässige Geschäftsbedingungen des sozialen Netzwerks geht, wie Carola Elbrecht, Juristin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag in Berlin sagte. Der Bundesverband hatte bereits 2010 Klage gegen intransparente Geschäftsbedingungen von Facebook eingereicht. Unter anderem wurde die unentgeltliche Weitergabe von Nutzerdaten durch Facebook an Dritte moniert.

Weitgehende Nutzungsrechte

Begründet wurde der noch nicht rechtskräftige Beschluss des Berliner Landgerichts vom 11. Februar 2016 damit, dass Facebook seine umstrittene IP-Lizenz-Klausel trotz rechtskräftiger Verurteilung durch das Kammergericht Berlin nicht ausreichend geändert habe. Nun müsse der Betrag von 100.000 Euro an die Staatskasse gezahlt werden, hieß es. (Az. 16 O 551/10)

"Facebook versucht sehr beharrlich, Verbraucherrechte in Deutschland und Europa zu umgehen", erklärte vzbv-Vorstand Klaus Müller am Montag. Das nun erlassene Ordnungsgeld sei ein deutliches Signal. Unternehmen müssten gerichtliche Entscheidungen umsetzen und können sie nicht einfach aussitzen. Eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werde dadurch nicht besser, dass Facebook ein paar Worte ändert. "Auch mit der geänderten Urheberrechtsklausel räumt sich das Unternehmen weitgehende Nutzungsrechte für Inhalte seiner Nutzer ein", betonte Müller.

Juristin Elbrecht erklärte zudem, Ziel sei es, Facebook zu Geschäftsbedingungen zu bringen, die sich einerseits im Rahmen der rechtlichen Vorgaben bewegen. Andererseits müsse aus den AGB klar hervorgehen, was mit den Nutzerdaten passiert.

Ein anderer Teil des umfänglichen Verfahrens, das der vzbv angestoßen hatte, war beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig. So hatte der BGH erst im Januar 2016 entschieden, dass soziale Netzwerke Nicht-Nutzern nicht einfach Einladungsmails schicken dürfen. Das sei belästigende Werbung, urteilte der BGH. Facebook wollte daraufhin die Folgen für seine "Freunde finden"-Funktion überprüfen, hieß es.