Osnabrück, Frankfurt a.M. (epd)Die Bistümer in Deutschland haben einem Zeitungsbericht zufolge in den vergangenen fünf Jahren mehr als 6,4 Millionen Euro an Opfer sexuellen Missbrauchs gezahlt. Die Summe wurde an mehr als 1.000 Antragssteller ausgegeben, wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf eine Umfrage unter den 27 Diözesen berichtet.
Die Deutsche Bischofskonferenz wollte die Summe nicht kommentieren. Pressesprecher Matthias Kopp wies darauf hin, dass bei der zentralen Kommission bisher mehr als die von der Zeitung angegebenen 1.054 bewilligten Anträge eingegangen seien. 1650 Anträge von Missbrauchsopfern seien über die Bistümer und Ordensgemeinschaften angekommen. Die Kommission habe mehr als 95 Prozent der Anträge mit der Empfehlung zurückgegeben, eine materielle Anerkennung zu zahlen. In der Gesamtzahl der Zeitung sind mögliche Anträge bei Ordensgemeinschaften nicht enthalten.
Insgesamt gehe die Zahl der Anträge deutlich zurück, sagte Kopp. Seit März 2011 können Menschen, die als Minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere kirchliche Mitarbeiter geworden sind, einen Antrag stellen. Am Anfang seien es 800 bis 900 gewesen, jetzt kämen die Anträge eher vereinzelt. "Wir gehen den Weg der Aufarbeitung weiter, zudem ist die Prävention einer der Schwerpunkte künftiger Arbeit", sagte Kopp. Besonders viele Missbrauchsopfer meldeten sich laut Zeitung in den Bistümern Münster mit 122 bewilligten Anträgen, Freiburg mit 101 und Rottenburg-Stuttgart mit 93.
Unterschiedliche Summen gezahlt
Unterschiedlich sind nach Angaben der Zeitung die durchschnittlichen Summen, die die Bistümer an die einzelnen Missbrauchsopfer gezahlt haben. Die Deutsche Bischofskonferenz und die Konferenz der Ordensoberen empfehlen "materielle Anerkennungen" von bis zu 5.000 Euro und die Übernahme zusätzlicher Therapiekosten. Die in der Zeitung veröffentlichten Summen enthalten nur zum Teil neben den Anerkennungen auch die Therapien. Demnach zahlte zum Beispiel das Bistum Münster durchschnittlich 7.065 Euro aus, das Bistum Freiburg 9.000 Euro und das Bistum Fulda 3.000 Euro.
Die Taten, auf die die Antragssteller sich beziehen, sind dem Zeitungsbericht zufolge in aller Regel verjährt und liegen mehrere Jahrzehnte zurück. Viele der deutschlandweit mehr als 860 beschuldigten Geistlichen und Laien im Dienst der Kirche seien bereits gestorben. Nicht alle Bistümer hätten dazu allerdings Angaben gemacht.