Schwesig bringt Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit auf den Weg

epd-bild / Annette Zoepf
Näherinnen in Augsburg.
Schwesig bringt Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit auf den Weg
Mehr Transparenz soll helfen, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen: Bundesfrauenministerin Schwesig hat einen Entwurf für ein Gesetz für Lohngerechtigkeit erarbeitet.

Berlin (epd)Unternehmen sollen künftig daran gehindert werden, Frauen schlechter zu bezahlen als Männer. Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte am Mittwoch in Berlin, die Frage des Gehalts sei noch immer ein Tabuthema. Wenn Frauen aber nicht wüssten, was ihre Kollegen verdienen, könnten sie auch nicht auf gleicher Bezahlung bestehen.

Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit aus dem Bundesfamilienministerium sieht deshalb einen Auskunftsanspruch an den Arbeitgeber vor. Er muss die Höhe des Lohns oder Gehalts begründen und die Kriterien der Einstufung offenlegen. Von dem Anspruch verspricht sich Schwesig mehr Transparenz, die auf lange Sicht dazu beitragen soll, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen.

In Koalitionsverhandlungen vereinbart

Im Durchschnitt über alle Branchen liegt die Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen immer noch bei 22 Prozent. Im direkten Vergleich - also bei gleicher Tätigkeit - verdienen Frauen im Durchschnitt acht Prozent weniger als Männer.

Der Gesetzentwurf liegt gegenwärtig dem Kanzleramt vor und soll dann innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Im kommenden Jahr soll sich das Kabinett mit dem Thema Lohngerechtigkeit befassen. Union und SPD hatten in den Koalitionsverhandlungen die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf Auskunft über vergleichbare Löhne im Betrieb vereinbart, sowie für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten eine Berichtspflicht über die Lohnstruktur und die Frauenförderung.

Schwesig sagte, sie rechne damit, dass über ihre Vorschläge in der Koalition noch diskutiert werde. Die Bevölkerung wisse sie aber hinter sich: 94 Prozent der Bürger seien der Meinung, dass Geschlechtergerechtigkeit erst erreicht sei, wenn Frauen und Männer bei gleichwertiger Tätigkeit auch den gleichen Stundenlohn erhalten.