Der Hildesheimer katholische Bischof Norbert Trelle hat Vorwürfe zurückgewiesen, im Jahr 2010 die Staatsanwaltschaft zu spät über einen Missbrauchsfall informiert zu haben. "Der Vorwurf einer Verschleppung oder Vereitelung bezichtigt uns auf eine Weise, die ungeheuerlich ist", sagte er am Dienstag in Hildesheim. Eine Rücktrittsforderung der Opfergruppe "Eckiger Tisch" wies der Bischof zurück. Er sprach von "Verleumdung und Beleidigung".
Die Vorwürfe waren in einer am Montagabend im Ersten ausgestrahlten Fernsehreportage des WDR erhoben worden. Dort hieß es, das Bistum habe verhindert, dass Straftaten des Haupttäters in dem vor fünf Jahren bekanntgewordenen Missbrauchsskandal am Berliner Canisius-Kolleg verfolgt worden seien.
Vorwürfe, die Kirche habe "im Geheimen ermittelt"
Die Gruppe "Eckiger Tisch" erklärte, Trelle und seine Mitarbeiter hätten 2010 in einem mutmaßlichen Fall von sexuellem Missbrauch an einer Elfjährigen durch den pensionierten Pfarrer Peter R. "eigenständig im Geheimen ermittelt". Sie hätten zunächst weder die Familie noch die Polizei oder eine unabhängige Beratungsstelle informiert, sagte der Sprecher der Opferinitiative, Matthias Katsch, in Berlin. "Sie führten die Justiz in die Irre, schützten den Täter und ließen das Opfer allein." Das sei zu einer Zeit geschehen, als die katholischen Deutschen Bischofskonferenz umfassende Aufklärung und bessere Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden versprochen habe.
Trelle hingegen betonte, das Bistum habe umgehend nach dem Bekanntwerden der Missbrauchsvorwürfe im November 2010 die Staatsanwaltschaft eingeschaltet: "Die Kirche hat nicht im Geheimen ermittelt." Ein kirchliches Disziplinarverfahren gegen Peter R. sei für die Dauer der staatsanwaltlichen Ermittlungen ausgesetzt worden. Die Kirche würde es begrüßen, wenn die Staatsanwaltschaft angesichts der jüngsten Entwicklung die Ermittlungen wieder aufnehmen würde. Das Mädchen könne in einem zivilrechtlichen Verfahren Ansprüche gegen den mutmaßlicher Täter geltend machen.
Keine Anzeichen für sexuellen Missbrauch
Auch der mit der Aufklärung der Missbrauchsvorfälle beauftragte Weihbischof Heinz-Günter Bongartz betonte: "Angesichts des tatsächlichen Ablaufs der Geschehnisse sind die Vorwürfe in keiner Weise haltbar." Nach einem ersten Gespräch im März 2010 habe es keine Anzeichen dafür gegeben, dass es sich um einen Fall von sexuellem Missbrauch gehandelt habe. Dort sei nur von Umarmungen und Wangenküssen die Rede gewesen, die auch bei Begrüßungen üblich seien. Das Mädchen sei in Begleitung einer Religionslehrerin zu ihm gekommen, die sich Sorgen gemacht habe, weil die Elfjährige psychisch labil wirkte.
Da sich das Mädchen eher verschlossen gezeigt habe, sei es ermutigt worden, mit Personen seines Vertrauens zu sprechen. "Damit wollten wir einen Anstoß geben und helfen, dass sich das Mädchen gegebenenfalls öffnen kann", sagte der Weihbischof: "Ein solches Vorgehen wird von vielen Opferverbänden ausdrücklich empfohlen." Auf ausdrücklichen Wunsch des Mädchens habe er ihm zugesichert, die Erziehungsberechtigten nicht zu informieren.
Staatsanwaltschaft prüft Aufnahme neuer Ermittlungen
Nachdem sich das Mädchen später selbst den Erziehungsberechtigten, seinen Großeltern, offenbart hatte, seien diese im November mit einer schriftlichen Notiz ihrer Enkeltochter zu ihm gekommen. Darin hieß es, der mit den Großeltern eng befreundete Priester habe sich auf das Mädchen gelegt und versucht, es zu küssen. Daraufhin habe das Bistum die Staatsanwaltschaft informiert. Die Behörde stellte die Ermittlungen 2011 wegen geringen öffentlichen Interesses gegen Zahlung einer Geldauflage ein. In der WDR-Dokumentation hieß es, die Staatsanwaltschaft Berlin prüfe nun angesichts der aktuellen Erkenntnisse die Aufnahme neuer Ermittlungen.
Der ehemalige Jesuit Peter R., heute 74 Jahre alt, soll sich in den 70er und 80er Jahren am Berliner Canisius-Kolleg an mindestens hundert Kindern und Jugendlichen vergangen habe. Er arbeitete nach seiner Berliner Zeit rund 20 Jahre im Bistum Hildesheim, unter anderem als Jugendseelsorger. Der mutmaßliche Täter wurde laut WDR 2012 von einem Berliner Kirchengericht "wegen sexueller Handlungen an einer Minderjährigen" zu 4.000 Euro Geldstrafe verurteilt.