"Besser kein neues Gesetz als ein schlechtes", sagte sie dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Zur Begründung verwies Zypries auf juristische Mängel der Vorschläge. "Gerade in diesem sensiblen Bereich sollte man unklare Formulierungen im Gesetzestext vermeiden", erklärte sie.
Über die mögliche Neuregelung will der Bundestag am kommenden Freitag abstimmen. Insgesamt liegen vier Anträge vor. Sie reichen vom völligen Verbot der Hilfe beim Suizid über das eingeschränkte Verbot nur der organisierten Beihilfe bis zu einer ausdrücklichen Erlaubnis dieser Form der Sterbehilfe für Ärzte und Organisationen.
"Bei drei der vier Entwürfe ist völlig klar, dass sie vor Gericht landen werden", sagte Zypries. Sie unterstütze daher einen Antrag der Grünen-Rechtsexpertin Katja Keul, in dem gefordert wird, gar kein Gesetz zu verabschieden. Damit auch dieser Entwurf zur Abstimmung gestellt wird, benötigt Keul aber noch weitere Mitstreiter.
Auch Vertreter einer liberalen Sterberechts-Reform wie SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach werben dafür, "besser nichts zu beschließen" als den Gesetzentwurf, den eine Gruppe um den CDU-Politiker Michael Brand vorgelegt hat und dem derzeit die Mehrheitschancen zugesprochen werden. Dieser Antrag sieht vor, in das Strafgesetzbuch einen neuen Tatbestand einzuführen, der die "geschäftsmäßige Förderung" des Suizids verbietet. Unter anderem haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) dafür ihre Unterstützung signalisiert.