Köln (epd)"In aller Regel können Albaner, die zu uns kommen, sich nicht auf das Asylrecht des Grundgesetzes berufen", sagte Woelki dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwochsausgabe). Er halte es daher für berechtigt, sie in ihr Heimatland zurückzuschicken. Dies sollte konsequent geschehen, "um nicht bei jedem Einzelnen die Hoffnung zu schüren, er sei vielleicht der eine von hundert oder tausend Neuankömmlingen, der dann eben doch bleiben darf".
Schutz vor Missbrauch
Woelki fügte hinzu, ein solches Vorgehen schütze auch das Asylrecht vor Missbrauch. Das Problem der Armut in anderen Ländern ist nach Auffassung des Kölner Erzbischofs nicht über das Asylrecht zu lösen. Nötig sei vielmehr ein Einwanderungsgesetz, "das Menschen aus Ländern wie Albanien eine legale Einreise und eine Lebensperspektive in Deutschland ermöglicht", betonte Woelki, der derzeit Albanien und das Kosovo besucht.
In der Bundesregierung wird erwogen, nach anderen Balkanstaaten auch Albanien, Mazedonien und das Kosovo zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären. Dies soll schnellere Asylentscheidungen und Abschiebungen ermöglichen. Kritiker bezweifeln allerdings, dass diese Maßnahme die Flüchtlingszahlen aus den betreffenden Ländern merklich senken würde. Die Einstufung der Westbalkanstaaten soll auch Thema beim geplanten Flüchtlingsgipfel von Bund und Ländern im September sein.
Eindeutige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
Scharfe Kritik äußerte Woelki am Vorschlag konservativer Politiker, Asylbewerbern das Taschengeld zu kürzen. Dies seien Versuche, die Flüchtlingsdebatte "auf dem Rücken der Betroffenen zu führen", sagte der Kardinal. Dagegen sprächen die eindeutigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Gehälter und Lebenshaltungskosten in einem Land wie Albanien könnten zudem nicht mit dem deutschen Niveau verglichen werden.