"Das Aufnahmeverfahren für Flüchtlinge muss den Aspekt der Integration von Beginn an berücksichtigen", sagte der Geschäftsführer der Otto Benecke Stiftung in Bonn dem Evangelischen Pressedienst (epd). Dafür könne ein Ministerium sorgen, "das nicht nur die Zuständigkeit für die Themen Zuwanderung und Integration bündelt, sondern auch über die Kompetenzen und finanziellen Mittel verfügt".
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoguz (SPD), habe zurzeit in einzelnen Bereichen nur geringe Kompetenzen und wenig Finanzmittel. "Sie ist vermittelnd und werbend tätig - und das gut", betonte der Geschäftsführer der Benecke-Stiftung, die vor allem in den Bereichen Integration und Bildung tätig ist. Generell seien aber mangelnde und verstreute Zuständigkeiten in der Integrationspolitik ein großes Problem.
Kritik an "Projekteritis" in Integrationspolitik
Zudem beklagte Welt eine grassierende "Projekteritis". Da die Integrationsarbeit über Projekte laufe, müssten Vereine und Stiftungen alle zwei bis drei Jahre versuchen, mit einer anderen Projektbezeichnung und leicht veränderten Ausgestaltung wieder neue Mittel zu bekommen. "Das Flüchtlingsthema wird aber nicht in den nächsten drei Jahren abgearbeitet sein, sondern uns eher noch fünf, zehn oder mehr Jahre beschäftigen", betonte Welt. In solch einer Notlage benötige man Kontinuität beim Personal und demnach längerfristige Verträge zwischen staatlichen Einrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Um mit der Integration von Asylbewerbern bereits beim Aufnahmeverfahren zu beginnen, regte der ehemalige Aussiedlerbeauftragte ein "talentorientiertes Aufnahmeverfahren" an. Aktuell erfassten die Behörden bei der Registrierung von Flüchtlingen nur deren Status, aber nicht, welche Fähigkeiten die Menschen mitbringen. "Das ist aber für die Integration enorm wichtig", betonte Welt. Er regte an, Asylbewerber schon bei der Registrierung mit einer "Talentcard" auszustatten, auf der Qualifikationen, aber auch Förderbedarf und berufliche Interessen festgehalten werden. Damit könnten Beratungseinrichtungen später zielgerichteter arbeiten.