Diese Forderung habe ein Wunsiedler Rechtsanwalt gegenüber der Gemeinde erhoben, sagte Ortspfarrer Markus Rausch. Für eine Stellungnahme war der Anwalt nicht erreichbar. Der Rechtsanwalt berufe sich dabei auf den im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Paragrafen 528 "Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers". Auftraggeber des Anwalts ist nach den Worten des Pfarrers ein Enkel, der zugleich Betreuer der Seniorin ist. Die einst vermögende Frau, die mehrere Jahrzehnte in Berlin gelebt hatte, war als Ruheständlerin in ihren Heimatort Kirchenlamitz zurückgekehrt. Sie habe sich ihrer Kirchengemeinde eng verbunden gefühlt und über einen "beachtlichen Reichtum" verfügt, von dem sie nicht nur der Kirche großzügig gespendet habe, berichtete der Pfarrer. Noch bis Ende vorigen Jahres habe sie in ihrem eigenen Haus gelebt, bevor sie in ein Pflegeheim zog.
Von ihrem einst "erheblichen Vermögen" sei der Seniorin heute jedoch nicht genug Geld geblieben, um die Heimkosten zu finanzieren, sagte der Anwalt der "Süddeutschen Zeitung" (Freitagsausgabe). Auch zog er in Zweifel, ob die damals 98-Jährige noch voll geschäftsfähig gewesen sei, als sie der Kirchengemeinde die 20.000 Euro spendete.
"Diese Annahme ist völlig aus der Luft gegriffen", sagte Pfarrer Rausch. Verwundert zeigt er sich, wie das Vermögen der Frau in den vergangenen Jahren bis zur mutmaßlichen Verarmung habe schrumpfen können. Nach Worten des Pfarrers ist auch noch nicht ausreichend geklärt, in welcher Weise die Angehörigen der Seniorin finanziell in die Pflicht genommen werden könnten.
Der Kirchenvorstand wolle erst die umfassende Prüfung der rechtlichen Situation abwarten, bevor er eine Entscheidung in der Sache fällen werde. Dies, deutete Pfarrer Rausch vorsichtig an, könnte möglicherweise schon bald der Fall sein: "Eine außergerichtliche Lösung zeichnet sich ab."