Das Bundesverfassungsgericht hat das Versammlungsverbot für das sächsische Heidenau außer Kraft gesetzt, das nach rechtsradikalen Ausschreitungen erlassen worden war. Die Karlsruher Richter hoben damit am Samstag eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom Freitagabend auf.
Die Karlsruher Richter betonten das durch das Grundgesetz geschützte Gut der Versammlungsfreiheit (Az: 1 BvQ 32/15). Für den Samstagabend war eine Demonstration gegen Neonazis in Heidenau angemeldet. Es wurde auch mit Protesten aus der rechten Szene gerechnet.
Die Dresdener Polizei beschrieb die Lage in Heidenau am Samstagnachmittag als ruhig. Die für den Abend angemeldete Demonstration gegen Rechts unter dem Motto "Bunt statt Braun" könne nun stattfinden, sagte ein Polizeisprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Auch Spontandemonstrationen sind nun wieder möglich", fügte er hinzu.
Die Einsatzkräfte hätten sich bisher darauf eingestellt, das Versammlungsverbot in Heidenau durchzusetzen. Nun müssten sie die Demonstrationen sichern, die stattfinden. In Dresden erwartete unterdessen das Bündnis "Dresden Nazifrei" am Nachmittag Tausend Demonstranten.
Das Verbot von Versammlungen unter freiem Himmel des Landesratsamts Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für Heidenau sollte bis Montagmorgen 6 Uhr gelten und war bundesweit kritisiert worden. Die Behörde hatte es damit begründet, dass nicht genug Polizeikräfte zur Verfügung stünden. Ein juristisches Tauziehen war die Folge. Das Verwaltungsgericht Dresden kippte das Verbot, die Richter in Bautzen bestätigten es wieder.
Ein Willkommensfest am Freitag in Heidenau mit rund 700 Teilnehmern hatte das Oberverwaltungsgericht Bautzen aber erlaubt. Danach waren trotz Verbot 250 Rechte der fremdenfeindlichen "Bürgerinitiative Heidenau" zur Flüchtlingsunterkunft marschiert. Die Polizei kesselte die Gruppe ein und erteilte Platzverweise. In Heidenau war es am vorigen Wochenende zu Ausschreitungen gegen die Unterkunft in einem ehemaligen Baumarkt gekommen.
Gegen das vom Oberverwaltungsgericht Bautzen bestätigte Demonstrationsverbot hatte nach Medienberichten offenbar ein Jura-Student geklagt. Er habe klären lassen wollen, ob das Versammlungsverbot wirklich mit dem polizeilichen Notstand begründet werden dürfe, teilte er dem Internet-Portal "Legal Tribune Online" mit.