Kindernothilfe: Gesetz für Kinderarbeit in Bolivien bietet Chance für Verbesserung

Kindernothilfe: Gesetz für Kinderarbeit in Bolivien bietet Chance für Verbesserung
Die Kindernothilfe sieht ein neues Gesetz zur Entkriminalisierung von Kinderarbeit in Bolivien als Chance für Verbesserungen.
30.05.2015
epd
Claudia Rometsch

Die Bestimmungen schützten arbeitende Kinder besser vor Ausbeutung, sagte die Rechtsexpertin der Kindernothilfe, Antje Weber, dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Allerdings sorgen wir uns darum, ob das Gesetz auch tatsächlich so umgesetzt wird, wie es gedacht ist."

Im Juli vergangenen Jahres hatte Boliviens Kongress beschlossen, Kinderarbeit unter bestimmten Umständen schon ab dem Alter von zehn Jahren zu erlauben. Das Gesetz war international auf Kritik gestoßen. Die Gewerkschaft der arbeitenden Kinder in Bolivien, UNATsBO, hatte sich hingegen massiv für eine Arbeitserlaubnis für Kinder eingesetzt.

Die Frage, ob Kinder arbeiten dürfen, sei nicht so einfach zu beantworten, wie das häufig in der internationalen Diskussion erscheine, gab Weber zu bedenken. "Kinder müssen vielfach arbeiten, weil sich die Familien die Schule sonst nicht leisten können." Ein pauschales Verbot sei keine Lösung, sagte Weber. Damit würde Kinderarbeit nicht verhindert. Die arbeitenden Kinder würden so lediglich in die Illegalität getrieben. Dadurch bestehe eine deutlich größere Gefahr, dass sie ausgebeutet würden.

Das Gesetz hingegen biete arbeitenden Kindern einen besseren Schutz als bisher, sagte Weber. Es sieht vor, dass Kinder in Ausnahmefällen mit einer Sondergenehmigung der staatlichen Kinder- und Arbeitsschutzbehörde bereits ab dem zehnten Geburtstag arbeiten dürfen, wenn der Schulbesuch dadurch nicht gefährdet wird. Außerdem verbietet es, Kinder für gleiche Leistungen schlechter zu bezahlen als Erwachsene und sie gesundheitsgefährdende Tätigkeiten ausüben zu lassen. Überwacht werden soll die Einhaltung dieser Vorschriften von lokalen Ombudsstellen.

Das Gesetz sei gut durchdacht, lobte Weber. Allerdings fürchte die Kindernothilfe, dass es an der Umsetzung der Bestimmungen hapern könnte. Denn die vorgesehenen Ombudsstellen bestünden zum Teil noch gar nicht, warnte Weber. Hier sei die internationale Gemeinschaft gefordert, Unterstützung zu leisten. Die Bundesregierung könnte etwa zur Qualifizierung der Mitarbeiter in den Ombudsstellen beitragen, schlug Weber vor.

Grundsätzlich müsse aber auch darüber nachgedacht werden, wie man das Problem langfristig an der Wurzel packen könne, forderte Weber. Denn bolivianische Kinder müssten ja vor allem deshalb arbeiten, weil ihre Eltern nicht genug Geld für den Unterhalt der Familie verdienen könnten.