Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes wurde am Mittwoch von den Koalitionsfraktionen der rot-rot-grünen Landesregierung in den Erfurter Landtag eingebracht. Im Freistaat fehle bisher "eine angemessene Würdigung der Befreiung vom Nationalsozialismus und des damit verbundenen Endes des Zweiten Weltkriegs", hieß es zur Begründung.
Die Gesetzesänderung solle "dem künftigen und notwendigen Gedenken an die Befreiung vom Hitler-Regime und des Kriegsendes einen festen Rahmen geben". Zugleich solle damit "die Erinnerung an dieses einschneidende Ereignis auch im öffentlichen Leben und für die künftigen Generationen erhalten werden". Darüber hinaus erinnert die Regierungskoalition in ihrer Begründung an den unterschiedlichen Umgang mit dem 8. Mai 1945 in der DDR und in der Bundesrepublik.
Von der oppositionellen CDU wird ein regulärer Gedenktag am 8. Mai abgelehnt. Zur Begründung erklärte die Fraktion, mit diesem Tag seien Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit "nicht in ganz Deutschland und Europa einzogen". Für das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus sei der 27. Januar als gesetzlich verankerter Tag des Gedenkens an die Befreiung von Auschwitz durch die Rote Armee ein besserer Anknüpfungspunkt.