Richter Ralf Günther folgte damit der Sicht der Verteidiger und bewertete die Vorwürfe als nicht erwiesen. Der 47-jährige Professor war wegen versuchten Totschlags in elf Fällen und Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft und lebenslanges Berufsverbot für den Chirurgen gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. (AZ: 6 Ks 4/13).
Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff hatte argumentiert, der Arzt habe bei der Meldung von Daten seiner Patienten gegenüber der zentralen Vergabestelle von Spenderorganen falsche Angaben gemacht. Dadurch seien diese Patienten auf der Warteliste nach oben gerückt. Andere, schwerer erkrankte Menschen hätten deshalb keine Organe bekommen und seien möglicherweise gestorben.
Die Rechtsanwälte Jürgen Hoppe und Steffen Stern machten dagegen geltend, ihr Mandant habe sich keines Straftatbestandes schuldig gemacht. Er habe als Arzt so gehandelt, wie es medizinisch geboten war. Seine Patienten seien sehr krank gewesen und hätten eine neue Leber benötigt.
Das Verfahren in Göttingen war der erste Prozess, in dem die Skandale um Organverpflanzungen an mehreren deutschen Universitätskliniken juristisch aufgearbeitet werden. Seit Mitte August 2013 wurden 65 Verhandlungstage absolviert. Die Kammer hörte 101 Zeugen und neun Sachverständige. Richtlinienverstöße bei Organtransplantationen soll es auch in Regensburg, München, Leipzig, Hamburg, Münster und Essen gegeben haben.