Dazu solle das Stasi-Unterlagengesetz geändert werden, berichtete die in Halle erscheinende "Mitteldeutsche Zeitung" (Donnerstagsausgabe). Beschränkt werden soll demnach unter anderem der Zugang für Kinder, Enkel und Urenkel. Anlass sei eine grundsätzlich kritische Stellungnahme des früheren Behörden-Direktors Hansjörg Geiger zur aktuellen Praxis.
Geiger bemängele vor allem, dass derzeit nahe Angehörige Einsicht nehmen können, wenn sie mit Hilfe von Stasi-Unterlagen DDR-Geschichte aufarbeiten möchten und die Familienmitglieder vermisst oder gestorben sind. Im Kern gehe es Geiger um den Umgang mit den Akten insgesamt, hieß es. Eine ähnliche Auffassung vertritt auch der Kommissionsvorsitzende, Sachsen-Anhalts ehemaliger Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU).
"Dass man den Enkeln und Urenkeln die gleichen Rechte gewährt wie den Kindern oder Betroffenen, halte ich nicht mehr für notwendig", sagte Böhmer der Zeitung. In solchen Fällen könne kaum noch eine persönliche Betroffenheit geltend gemacht werden. "Ich finde die Kritik hilfreich, weil sie an den Sonderstatus der Behörde erinnert", erklärte der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD), der ebenfalls der Kommission angehört.
Der Zugang für Kinder, Enkel und Urenkel war erst 2012 durch eine Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes erleichtert worden. Treibende Kraft war dem Bericht zufolge der Behördenchef Roland Jahn.
Geiger hatte die Behörde als rechte Hand des damaligen Bundesbeauftragten und heutigen Bundespräsidenten Joachim Gauck mit aufgebaut. In seiner Stellungnahme verweist er laut "Mitteldeutscher Zeitung" auf die neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes. Darin seien Persönlichkeitsrechte gestärkt worden. Geiger zufolge sei es deshalb an der Zeit, den gesamten Umgang mit den Stasi-Unterlagen zu überdenken.
Die Experten-Kommission berät, wie es mit der Stasi-Unterlagen-Behörde nach 2019 weitergehen soll. In vier Jahren läuft das entsprechende Gesetz für die Behörde aus. Böhmer war Ende 2014 zum Vorsitzenden des vom Bundestag eingesetzten Gremiums gewählt worden.