Die seit 2002 möglichen Segensandachten für eingetragene Lebenspartnerschaften sollen voraussichtlich im Frühjahr 2016 den klassischen Trauungsgottesdiensten für Mann und Frau gleichgestellt werden. Eine entsprechende Absichtserklärung verabschiedete die Synode zum Abschluss ihrer Frühjahrstagung am Samstag in Berlin.
Die Kirchenleitung wurde beauftragt, die kirchlichen Rechtsvorschriften entsprechend anzupassen und die notwendigen liturgischen Ordnungen und Texte zu erarbeiten. Zuvor hatten die Synodalen kontrovers über das Thema diskutiert. Kritiker der Gleichstellung argumentierten vor allem, Kirchenmitglieder in ländlichen Gegenden würden damit überfordert. In die Kirche und ihre Gemeinden werde ein Keil getrieben.
Zustimmung im Ländlichen größer als gedacht?
Die Zustimmung zu homosexuellen Lebenspartnerschaften sei in ländlichen Gegenden größer als gemeinhin behauptet, hieß es dagegen bei den Befürwortern. Viele Schwule und Lesben hätten der Landeskirche bereits den Rücken gekehrt, weil sie dort nicht die gleiche Anerkennung für ihre Lebenspartnerschaften bekommen wie Ehepaare.
Bischof Markus Dröge betonte, nachdem seit 2002 Segensandachten möglich sind, sei es nun an der Zeit, den nächsten Schritt zu gehen. Dabei müssten jedoch möglichst viele Menschen mitgenommen werden.
Ziel der Änderung in Berlin ist ein ähnlich liberale Regelung, wie sie die Evangelische Kirche in Hessen-Nassau bereits beschlossen hat. Dort ist seit 2013 die Segnung eines homosexuellen Paares mit der traditionellen Trauung weitgehend gleichgestellt. Wie die kirchliche Trauung von Mann und Frau wird die Segnung einer eingetragenen Partnerschaft als Amtshandlung kirchlich beurkundet. Diese Verankerung dieser Praxis im Kirchenbuch ist bundesweit bislang einzigartig.