Wer in Deutschland Mitglied der evangelischen Kirche ist, gehört zur jeweiligen Landeskirche, in deren Gebiet der eigene Wohnsitz liegt. Wird der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben, so ruht für diese Zeit die Kirchenmitgliedschaft, bleibt aber formell bestehen, wie es im Kirchenrecht nach Angaben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) steht. Als Mitglied ist man in der Zeit des Auslandsaufenthaltes von seinen Pflichten entbunden – zahlt also in der Regel keine Kirchensteuern – hat aber zum Beispiel auch kein kirchliches Wahlrecht.
Kehrt man allerdings zurück nach Deutschland, setzt sich die Kirchenmitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten fort. Eine zeitliche Obergrenze gibt es hierfür nicht. Einzig wenn ein Mitglied nie wieder einen Wohnsitz in Deutschland annimmt, wirkt der Wegzug automatisch wie eine Beendigung der Mitgliedschaft. Da dies zum Zeitpunkt des Wegzuges jedoch nicht gewiss ist, gibt es den Mechanismus der ruhenden Kirchenmitgliedschaft. Als Mitglied ist man in der Zeit der ruhenden Mitgliedschaft also von seinen Pflichten entbunden.
Nach einem vorübergehendem Aufenthalt im Ausland braucht man sich demnach nicht erneut anzumelden. Nach der Rückkehr in den Bereich der EKD setzt sich die Kirchenmitgliedschaft automatisch fort.
Vertraute Klänge und Gemeinschaft in der Fremde
Wer sich im Ausland nach den vertrauten Klängen eines deutschsprachigen Gottesdienstes sehnt oder Kontakt halten will mit evangelischen Christen, kann man sich einer deutschsprachigen evangelischen Auslandsgemeinde anschließen. Deren Mitgliedschaft ist unterschiedlich geregelt, je nach Rechtsform der Gemeinde, die wiederum vom Landesrecht abhängig ist. Die deutschen Gemeinden sind teilweise in die jeweilige evangelische Kirche des Landes integriert, andere haben die Rechtsform eines Vereins. Wo und wie man eintreten und Mitglied werden kann, erfährt man deshalb am besten beim örtlichen Pfarrer oder Kirchengemeinderat.
Im Ausland Getaufte ohne einen Wohnsitz in Deutschland werden damit zunächst nur in die dortige Gemeinde und Kirche aufgenommen. Nach der Rückkehr nach Deutschland werden sie Mitglied einer Landeskirche, wenn sie gegenüber einer Kircheneintrittsstelle oder dem (staatlichen) Meldeamt erklären, evangelisch zu sein und die Taufe nachweisen können.
Art und Umfang finanzieller Verpflichtungen in den Auslandsgemeinden hängen von der jeweiligen rechtlichen Gestaltung der Mitgliedschaft ab. Steuern, auch Kirchensteuern, können nur solche Körperschaften selbst erheben, die öffentlich-rechtlich organisiert sind. In der Regel handelt es sich bei den Gemeinden aber um vereinsähnliche Mitgliedsverhältnisse, so dass sie von den Mitgliedern Beiträge erheben können und darüber hinaus auf Spenden angewiesen sind.
Religion bedeutet Rückbindung
Die bewusste und selbstgewählte Zugehörigkeit zu einer Gemeinde und der persönliche Einsatz schafft mitunter eine größere Verbindlichkeit als die Mitgliedschaft in einer Landeskirche, die formell durch den Wohnsitz vorgegeben ist. Auch gewinnt die Gemeinde in dieser besonderen Situation oft als Treffpunkt für deutsche oder deutschsprachige Christen an Bedeutung. Manchmal wird einem auch erst im Ausland, möglicherweise in einem nicht-christlichen Umfeld, richtig klar, dass man evangelischer Christ ist. Das Wort Religion kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Rückbindung - das wird im Ausland womöglich besonders deutlich.