Das Amtsgericht Wuppertal hatte in dem Urteil vom Donnerstag verneint, dass die Täter aus antisemitischen Motiven gehandelt hätten. Die drei jungen Palästinenser hatten "Aufmerksamkeit für den Gaza-Konflikt" als Beweggrund angegeben. Beck hält ihre Motive dagegen für antisemitisch. Er forderte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben brieflich auf, die Einlegung von Rechtsmitteln zu prüfen.
###mehr-artikel###Wenn man in Deutschland eine Synagoge anzünde, um auf den Nahost-Konflikt aufmerksam zu machen, könne die Motivation nur antisemitisch sein, betonte Beck und fügte hinzu: "Was denn sonst? Was haben Juden in Deutschland mit dem Nahostkonflikt zu tun? Genauso viel wie Christen, Religionsfreie oder Muslime in Deutschland - nämlich gar nichts." Die "Ignoranz der Justiz" gegenüber dem Antisemitismus sei für viele Juden in Deutschland besorgniserregend, sagte Beck.
Zwei der Täter waren am Donnerstag wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Für den dritten, 18-jährigen Angeklagten gilt das Jugendstrafrecht; mit welcher Maßnahme er zu rechnen hat, steht noch nicht fest. Der Vorsitzende Richter Jörg Sturm erklärte in der Urteilsbegründung, die jungen Männer hätten nicht aus "antisemitischen Gründen per se" gehandelt. Allerdings habe der Anschlag vor dem Hintergrund des Holocaust eine "hohe symbolische Bedeutung" und zeuge von Rücksichtslosigkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Volker Beck: Urteil zum Anschlag auf Synagoge korrigieren
Volker Beck: Urteil zum Anschlag auf Synagoge korrigieren
Der Grünen-Politiker Volker Beck hat den Richterspruch zum Brandanschlag auf die Wuppertaler Synagoge scharf kritisiert. Im Hinblick auf die Motive der Täter sei es ein "Fehlurteil", erklärte der innenpolitische Sprecher der Grünen am Samstag in Berlin.