Arbeitsgemeinschaft: Menschen im Kirchenasyl sind nicht "flüchtig"

Kirchenasyl
Foto: epd-bild / Netzhaut / Jens Dietrich
Zuflucht in der Kirche: Eine kurdische Mutter und ihre Kinder in der evangelischen Lutherkirche Buschhausen (Archivfoto).
Arbeitsgemeinschaft: Menschen im Kirchenasyl sind nicht "flüchtig"
Die Diskussion über Menschen im Kirchenasyl geht weiter. Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche widersprach erneut der Einschätzung des Migrations-Bundesamtes, die Betroffenen seien "flüchtig".

Ihr Aufenthalt sei den Behörden bekannt, sagte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Dietlind Jochims, am Freitag in Berlin: "Wir sind überzeugt, dass auch Gerichte in diesem Sinne entscheiden werden."

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Hintergrund ist eine neue rechtliche Bewertung des Kirchenasyls seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dabei geht es hauptsächlich um Menschen, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland eingereist sind und sich im Kirchenasyl aufhalten. Laut der sogenannten Dublin III-Verordnung dürfen sie nur im Herkunftsland, nicht aber in der Bundesrepublik Asyl beantragen - es sei denn, die Überstellungsfrist von sechs Monaten wird überschritten. Werden die Betroffenen als "flüchtig" eingestuft, verlängert sich diese Frist auf 18 Monate.

"Wir bedauern die neuen Einschätzungen des BAMF und teilen sie nicht", sagte Jochims. Aus zahlreichen unabhängigen Berichten gehe hervor, dass Geflüchtete nicht überall in Europa menschenwürdig behandelt würden. Innerhalb der EU komme es regelmäßig zu Menschenrechtsverletzungen. So führten Abschiebungen in menschenunwürdige Zustände und hätten Familientrennungen, Obdachlosigkeit und Kettenabschiebungen zur Folge, ergänzte die Vorsitzende. Zudem werde die besondere Schutzwürdigkeit von Traumatisierten, Kranken und Kindern nicht ausreichend berücksichtigt.

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Die Zahl der Kirchenasyle hat nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft im vergangenen Jahr sprunghaft zugenommen. Man wisse zurzeit von 200 Fällen mit mindestens 359 Personen, darunter 109 Kinder. Im Jahr 2013 gab es 79 Fälle. Beim Kirchenasyl handelt es sich um eine zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Es beruht zumeist auf einer stillen Übereinkunft zwischen Kirche und Staat. Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte sich im November in Dresden ausdrücklich hinter die Gemeinden gestellt, die Kirchenasyl gewähren.