Ende 2014 waren am Europäischen Gerichtshof rund 69.000 Klagen anhängig, wie Gerichtspräsident Dean Spielmann am Donnerstag bei der Jahrespressekonferenz berichtete. Das waren 30 Prozent weniger Fälle als Ende 2013. Die sogenannte "Protokoll 14"-Reform hatte dafür gesorgt, dass ein einzelner Richter offenkundig unzulässige Beschwerden abweisen kann. Auch gibt es mittlerweile eine Abteilung, um die Klagen besser zu sortieren und zu filtern.
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Die Reform war jahrelang von Russland blockiert worden - erst 2010 hatte die Duma in Moskau entschieden, den Weg freizumachen. Russland ist seit vielen Jahren das Land, gegen das die meisten Menschenrechts-Rügen aus Straßburg ergehen. Auch 2014 lag es mit 122 Verurteilungen an der Spitze. Dahinter folgten die Türkei mit 94, Rumänien mit 74 und Griechenland mit 50 Rügen.
Deutschland wurde im letzten Jahr dreimal verurteilt. Im Oktober hatte die Bundesrepublik beispielsweise eine Rüge wegen Verletzung des "Rechtes auf ein faires Verfahren" kassiert. In dem Fall ging es um verdeckte Ermittler der Polizei, die einen bis dahin unbescholtenen Bürger angestachelt hatten, für sie ein Drogengeschäft zu organisieren. Der Mann wurde mitsamt den eigentlichen Drogenhändlern verhaftet und kam ins Gefängnis.