Die Klage gegen die Thüringer Gemeinde Hochheim bei Gotha werde von der mitteldeutschen Kirche am Freitag beim Verwaltungsgericht Weimar eingereicht, teilte das Kirchenamt am Mittwoch in Erfurt mit. Das Bistum reiche am gleichen Tag in Meiningen Klage gegen die Gemeinde Geisa im Westthüringer Kirchengebiet von Fulda ein. Das Vorgehen sei eine gemeinsame Initiative der beiden Kirchen sowie der kurhessischen evangelischen Kirche, hieß es. Damit solle grundsätzlich überprüft werden, ob die kirchlichen Ansprüche auf kommunale Gelder in den ostdeutschen Bundesländern trotz ablehnender Gerichtsentscheide aus den vergangenen Jahren dennoch weiterhin bestehen.
Die Rechtsgrundlagen für kommunale Kirchenbaulasten sind eine Folge der Trennung von politischer und kirchlicher Gemeinde im 19. Jahrhundert. Dabei wurde auch das Vermögen wie Ländereien aufgeteilt. In vielen Fällen waren die Kirchengemeinden dann nicht mehr in der Lage, ihre Gebäude zu erhalten. Zum Ausgleich dafür übernahmen die politischen Gemeinden als bauliche Unterhaltungspflichten die kommunalen Kirchenbaulasten. Im Westen sind sie grundsätzlich anerkannt.
Zum Hintergrund des Rechtstreits
Hintergrund des Thüringer Streits ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 11. Dezember 2008, nach dem vertragliche Baulastansprüche von Kirchengemeinden gegen Kommunen in der früheren DDR mit der deutschen Einheit "untergegangen" seien. Das Urteil betraf damals einen Einzelfall im südthüringischen Hildburghausen. Dies könne nicht auf die kommunalen Kirchenbaulasten insgesamt übertragen werden, argumentieren die Kirchen. Zudem sei das Urteil auch mit den verfassungsmäßig geschützten Rechten der Kirchen nicht vereinbar. Für eine Überprüfung wollen die Kirchen notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. Neben der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und dem Bistum Fulda prüft derzeit die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, sich den Musterprozessen mit einem geeigneten Fall anzuschließen.