In der Diakonie Hessen soll es in naher Zukunft einen Tarifvertrag geben. Vor der Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck sagte Diakonievorstand Horst Rühl am Mittwoch im nordhessischen Morschen, Voraussetzung für einen solchen "kirchengemäßen" Tarifvertrag seien die Einhaltung der Friedenspflicht und ein wirksames Schiedsverfahren. Der zunehmende "Lohnwettbewerb" auf dem Sozialmarkt lasse kaum eine andere Wahl. Für das kommende Jahr kündigte Rühl ein entsprechendes Kirchengesetz an.
Löhne, Gehälter und Arbeitsvertragsrecht werden bei der Kirche und Diakonie in Hessen derzeit wie fast überall in Deutschland durch sogenannte Arbeitsrechtliche Kommissionen festgelegt, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch besetzt sind. In der Diakonie Hessen sei es nach dem Zusammenschluss der beiden Diakonischen Werke von Kurhessen-Waldeck und Hessen-Nassau vor fast zwei Jahren bisher aber nicht gelungen, eine gemeinsame Arbeitsrechtliche Kommission einzusetzen, sagte Rühl. Die Vertretungen der Beschäftigten seien nicht bereit, den sogenannten Dritten Weg der Arbeitsrechtlichen Kommissionen fortzusetzen, sondern bestünden auf Tarifverträgen, erläuterte der theologische Diakonievorstand.