Foto: dpa/Ralf Hirschberger
Urteil zu Kostenerstattung für PID erwartet
Das Bundessozialgericht entscheidet am heutigen Dienstag, inwieweit gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) übernehmen müssen.
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Die Kasseler Richter haben zu beurteilen, ob das Aussortieren von krankhaften, im Reagenzglas gezeugten menschlichen Embryonen eine "Krankenbehandlung" darstellt.
Mit einer PID kann bei einer künstlichen Befruchtung das Erbgut von Embryonen untersucht werden. Nur gesunde Embryonen werden später in die Gebärmutter der Frau eingepflanzt.
Die aus Baden-Württemberg stammenden Kläger wollen erreichen, dass die Barmer GEK die Kosten für die künstliche Befruchtung und die PID übernimmt. Bei dem Ehemann liegt ein sogenannter CADASIL-Gendefekt vor. Die neurologische, mit hoher Wahrscheinlichkeit vererbbare Erkrankung führt zu Kopfschmerzen, es drohen Schlaganfälle bis hin zu einer Demenz. Eine Heilung der Krankheit ist bislang nicht möglich.