Mit dem Feiertag solle die Bedeutung der Reformation herausgestellt und die Erinnerung daran wachgehalten werden, teilte das Mainzer Innenministerium am Freitag mit. Innenminister Roger Lewentz (SPD) sei gebeten worden, eine entsprechende Landesverordnung vorzubereiten. Die Entscheidung war bereits am Dienstag gefallen, wurde wegen der zeitgleich erfolgten Kabinettsumbildung aber erst verspätet bekanntgegeben.
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Eine Zusage, den 31. Oktober 2017 arbeitsfrei zu machen, hatten die evangelischen Kirchen im Land bereits 2013 erhalten. Im Unterschied zu anderen Bundesländern kann der Beschluss in Rheinland-Pfalz ohne Gesetzesänderung durch eine Regierungsverordnung umgesetzt werden. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatte angeregt, den 500. Jahrestag der Reformation einmalig mit einem bundesweiten Feiertag zu begehen. In den ostdeutschen Bundesländern mit Ausnahme von Berlin ist der Reformationstag generell ein arbeitsfreier Tag.
Bremen, Hamburg und Niedersachsen haben den 31. Oktober 2017 bereits zum einmaligen gesetzlichen Feiertag erklärt. In den vergangenen Wochen hatten ebenfalls die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Bayern entsprechende Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht.
Mit dem Reformationsjubiläum feiern die protestantischen Christen den 500. Jahrestag des Thesenanschlags Martin Luthers (1483-1546) an der Schlosskirche zu Wittenberg. Die Veröffentlichung der 95 Thesen zum Ablasswesen und zu den damaligen Kirchenverhältnissen am 31. Oktober 1517 gilt als Ausgangspunkt der weltweiten Kirchenreformation.