"Die Betroffenen sind von den Heimbetreibern darüber bereits informiert worden", sagte die stellvertretende Sprecherin der zuständigen Senatsgesundheitsverwaltung, Regina Kneiding, auf epd-Anfrage. Die Flüchtlinge sollen sich nach ihrem Auszug aus den Heimen zurück in die Bundesländer oder EU-Länder begeben, in denen sie Asyl beantragt haben. "Wir gehen davon aus, dass sich alles geordnet vollziehen wird", sagte die Sprecherin.
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Betroffen sind zunächst 108 Menschen. Sie gehörten bis Anfang April zu den 560 registrierten Bewohnern des Flüchtlingscamps auf dem Oranienplatz und der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg. In den nächsten Wochen werden wahrscheinlich weitere Flüchtlinge die Bundeshauptstadt verlassen müssen. "Man kann davon ausgehen, dass weitere folgen", sagte die Sprecherin dem epd. Nach Angaben der Ausländerbehörde sollen bis Ende September alle aufenthaltsrechtlichen Prüfungen der Bewohner der beiden Flüchtlingsprotestcamps abgeschlossen werden.
Die frei werdenden Wohnheimplätze "werden umgehend mit Flüchtlingen besetzt, die sich regulär im Asylverfahren in Berlin befinden", sagte Kneiding. Bereits am Dienstag sei der Einzug neuer Flüchtlinge geplant. Sollten die betreffenden Menschen vom Oranienplatz oder der Gerhart-Hauptmann-Schule ihre Unterkünfte nicht freiwillig räumen, hätten die Heimbetreiber das Recht die Polizei zu rufen.
Bisher: 360 Euro im Monat
Grund für das Auslaufen der Senatsleistung sei, dass für die Betroffenen kein Aufenthaltsrecht in Berlin bestehe. Die Flüchtlinge hätten demnach entweder die Umverteilung nach Berlin nicht beantragt oder der Antrag sei nach Prüfung durch die Ausländerbehörde wegen fehlender Voraussetzungen abgelehnt worden. Die Ablehnung erfolgte teilweise durch die zuständigen Bundesländer und teilweise durch die Berliner Behörden.
Nach einem Bericht der "Berliner Morgenpost" sind zudem 46 der 108 Betroffenen auch nach zweimaliger Aufforderung nicht bei der Berliner Ausländerbehörde zur Anhörung erschienen. "Nach rechtlicher Grundlage haben sie somit keine Anspruchsvoraussetzung für weitere Leistungen", erklärte die Sprecherin.
Bislang waren die rund 560 Flüchtlinge vom Oranienplatz und der besetzten Schule in Heimen in Friedrichshain, Marienfelde, Neukölln und Spandau untergebracht. Neben der Unterkunft erhielten sie freiwillige finanzielle Leistungen der Sozialverwaltung zum Lebensunterhalt von rund 360 Euro pro Monat sowie eine medizinische Notfallversorgung. Ihnen war im April von Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) unter anderem eine umfassende Einzelfallprüfung ihres Asylersuchens zugesagt worden. Im Gegenzug hatten die Flüchtlinge das Protestcamp auf dem Oranienplatz geräumt und waren aus der Schule ausgezogen.