Rumänien muss nach Tod eines geistig Behinderten Entschädigung zahlen

Rumänien muss nach Tod eines geistig Behinderten Entschädigung zahlen
Rumänien muss für den Tod eines geistig behinderten und HIV-infizierten Roma Entschädigung zahlen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verlangte am Donnerstag in einem Urteil außerdem, dass die rumänischen Behörden die Beschwerden von stationär untergebrachten psychisch kranken und geistig behinderten Menschen ernster nehmen und von einer unabhängigen Stelle untersuchen lassen müssen. (AZ: 47848/08)

Konkret ging es um den Tod eines geistig behinderten und HIV-infizierten Roma. Im Alter von 18 Jahren wurde der HIV-Infizierte aus einem Waisenhaus entlassen. Danach landete er immer wieder in psychiatrischen Kliniken.

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Eine Hilfsorganisation, das Center for Legal Resources (CRL), stellte im Februar 2004 fest, dass der geistig Behinderte dort in einem unbeheizten Zimmer untergebracht war. Außerdem hatte sein Bett keine Bettdecke. Medikamente gegen seine HIV-Infektion erhielt er nicht. Ihm wurde zudem die notwendige Hilfe für den Toilettengang und die Nahrungsaufnahme vorenthalten.

Eine Woche nach dem CRL-Besuch starb der 18-Jährige. Die Hilfsorganisation erstattete daraufhin Anzeige wegen fahrlässiger Tötung. Die rumänischen Behörden würden sich nicht ausreichend um die Belange der in Kliniken untergebrachten geistig und psychisch kranken Menschen kümmern.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass der rumänische Staat gegen das Recht auf Leben des jungen, behinderten Mannes verstoßen hat. Die rumänischen Behörden hätten das Leben des geistig Behinderten zu schützen. Auch seien die Umstände des Todes nicht hinreichend aufgeklärt worden.

Es gebe in Rumänien zudem keine unabhängige Stelle, die sich bei Beschwerden für geistig behinderte Menschen einsetzt, rügte der EGMR. Daher konnte hier ausnahmsweise die Nichtregierungsorganisation CLR im Namen des Betroffenen vor Gericht ziehen. Rumänien müsse der Organisation 10.000 Euro Entschädigung zahlen. Weitere 25.000 Euro könne die Vereinigung "Interrights" beanspruchen, die CLR rechtlich beraten hat.