Zuckerberg siegt im Facebookstreit über Winklevoss

Zuckerberg siegt im Facebookstreit über Winklevoss
Der Traum vom Milliardärs-Dasein ist für zwei ehemalige Kommilitonen des Facebook-Gründers Mark Zuckerberg ausgeträumt: Die durch den Kinofilm "The Social Network" berühmt gewordenen Zwillinge Cameron und Tyler Winklevoss sind am Montag vor einem kalifornischen Gericht mit ihrem Versuch gescheitert, einen Vergleich aus dem Jahre 2008 zu annullieren, der ihnen damals 65 Millionen Dollar eingebracht hatte. Sie hofften, in neuen Verhandlungen erheblich mehr Geld herausschlagen zu können.

Die Winklevoss-Zwillinge hatten noch zu Studienzeiten ihren Kommilitonen Zuckerberg als Programmierer für eine eigene Website engagiert, die sie zusammen mit ihrem Partner Divya Narendra aufbauen wollten. Zuckerberg, so behaupten die Winklevoss-Brüder, hätte ihnen jedoch ihre Idee gestohlen und klammheimlich sein eigenes soziales Netzwerk namens Facebook aufgezogen. Heute ist Facebook ein Unternehmen mit einem geschätzten Wert von 50 Milliarden Dollar.

Zuckerberg ließ sich 2008 auf einen Vergleich ein, um den Streit aus der Welt zu räumen. Damals bekamen die Zwillinge 65 Millionen Dollar zugebilligt - 20 Millionen davon in bar und die restlichen 45 Millionen Dollar in Aktien. Die Zwillinge wollten den Vergleich jedoch später rückgängig machen: Sie führten an, die Gegenseite habe sie über den wahren Wert von Facebook getäuscht und sie hätten deshalb eine viel zu niedrige Summe erhalten.

Das dreiköpfige Berufungsgericht in San Francisco wies die Sichtweise jedoch zurück und sprach von einem "vorteilhaften Deal", den die Kläger damals mit Hilfe eines ganzen Teams aus Anwälten und Finanzberatern ausgehandelt hätten. "Aus irgendwelchen Gründen wollen sie nun aussteigen", schrieb der Vorsitzende Richter Alex Kozinski in der schriftlichen Urteilsbegründung. "Wie schon das Bezirksgericht sehen wir aber keinen Grund dafür, das zu gestatteten. An irgendeinem Punkt muss ein Rechtsstreit auch mal enden. Und der Punkt ist jetzt erreicht.";

dpa