Die früheren Vorstände der krisengeschüttelten BayernLB sollen für das Finanzdesaster um die österreichische Hypo Group Alpe Adria (HGAA) finanziell zur Rechenschaft gezogen werden. Der Verwaltungsrat beschloss am späten Montagabend nach einer gut fünfstündigen Sitzung, gegen sämtliche am Kauf der einstigen BayernLB-Tochter beteiligten Vorstände Schadenersatzansprüche geltend zu machen, wie die Landesbank in München mitteilte. Im Falle ihres Widerstands drohen den ehemaligen Vorstandsmitgliedern Klagen.
Gutachten: Ex-Vorstand hätten HGAA-Anteile nicht kaufen dürfen
Betroffen sind neben dem früheren BayernLB-Chef Werner Schmidt auch sein Nachfolger Michael Kemmer, der mittlerweile Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Banken ist, sowie mehrere weitere Ex-Manager der Landesbank. Zur Höhe der Forderungen wurde zunächst nichts bekannt. In der "Süddeutschen Zeitung" war zuvor über Millionen-Forderungen alleine gegen Schmidt spekuliert worden. Bei den anderen damaligen Vorstandsmitgliedern könnten die Forderungen geringer ausfallen, hieß es in dem Bericht (Montag).
Mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragte der Verwaltungsrat die Kanzlei Hengeler Mueller. Sie war in einem Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass die früheren Vorstandsmitglieder der zweitgrößten deutschen Landesbank den Kaufvertrag für die frühere Tochter so nicht hätten abschließen dürfen und sich deshalb haftbar gemacht hätten. Zudem hätten die Vorstandsmitglieder einen Ermächtigungsbeschluss des Verwaltungsrats überschritten und damit kompetenzwidrig gehandelt. Darüber hinaus hatten die Gutachter in ihrer Expertise eine gravierende Verletzung von Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsgremium beklagt.
Dagegen ist der frühere Verwaltungsrat laut Gutachten nicht schadenersatzpflichtig. In dem Gremium saßen damals mehrere prominente CSU-Politiker, unter anderem Ex-Finanzminister Kurt Faltlhauser, der frühere Wirtschaftsminister Erwin Huber und Ex-Ministerpräsident Günther Beckstein.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Mit Blick auf eine möglicherweise zum Jahresende eintretende Verjährung sollen die betroffenen Ex-Vorstände nun darauf verzichten, sich auf eine Verjährung zu berufen. Sie würden von der Kanzlei zu einer entsprechenden Erklärung aufgefordert, hieß es. "Sollten die Vorstände dem nicht nachkommen, wird noch vor Ablauf dieses Jahres Klage auf Zahlung von Schadensersatz erhoben."
Die ehemalige Kärntner Landesbank HGAA war 2007 von der BayernLB übernommen worden und erwies sich für diese als Milliardengrab. Im Dezember 2009 verstaatlichte Österreich die Bank, um sie vor der Pleite zu retten. Die genauen Umstände des Kaufs der HGAA durch die BayernLB beschäftigen mehrere Staatsanwaltschaften und einen Untersuchungsausschuss im bayerischen Landtag. Die Ermittler gehen unter anderem dem Verdacht nach, dass die bayerische Landesbank unter der Führung ihres früheren Chefs Werner Schmidt absichtlich einen zu hohen Kaufpreis für die marode HGAA gezahlt habe. Den Freistaat hat das HGAA-Desaster mehr als 3,7 Milliarden Euro gekostet.