Haarbüschel in der Suppe

Haarbüschel in der Suppe
DSAnpUG, GWB, Netzwerkdurchsetzungs-: Es hagelt neue Was-mit-Medien-Gesetze. In den Suppen schwimmen außer Haaren auch schwammige Begriffe. Der dickste Hund bleibt die Frage, ob Youtuber zu zulassungsbedürftigem Rundfunk erklärt werden. Außerdem: "unterarmdicke Kupferrohre", DVB-T2-Kritik, und endlich haben auch deutsche Medien "möchtegernkalifornische" Ideen.

2017 ist ein Superwahljahr mit noch drei weiteren Wahlen. Die wichtigsten Konkurrenten sind die beiden Parteien, die gemeinsam die aktuelle Bundesregierungs-Koalition bilden. Wie abgefahren der viel zitierte "Schulz-Zug", durch den die kleinere der beiden endlich größer zu werden hoffte, tatsächlich schon ist, wird noch oft betalkt werden. Kann die große Koalition ein halbes Jahr vor der wichtigsten, der Bundestagswahl, überhaupt noch regieren?

Zumindest hagelt es gerade netzpolitische und Was-mit-Medien-Gesetze. Das könnte damit zusammenhängen, dass Medienpolitik für CDU/ CSU wie für die SPD zu den gleichgültigsten Ressorts gehört, solange der eigene Einfluss in den staatsfernen öffentlich-rechtlichen Medien gesichert ist (was er für beide ist). Da können ein paar neue Gesetze fortbestehende Handlungsfähigkeit schön belegen. Mit Gestaltungswillen fürs Internet dürfte es auch aber zu tun haben.

Bevor es ums DSAnpUG und das GWB geht, erst mal zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz aus dem Bundesjustizministerium, das schon oft im Altpapier Thema war (zuletzt gestern) und das man attraktiver auch "Hate-Speech-Gesetz" nennen könnte.

[+++]Es wurde "schon ausgeweitet, bevor es in Kraft tritt", meldet netzpolitik.org. Das schlagendste Beispiel für neue Kritik an diesem Gesetz nennt dessen Redakteur Markus Reuter auf Twitter.

###extern|twitter|markusreuter_/status/846746117631102978###

"Wenn jeder sehr einfach die Identität von Nutzern bei den Plattformen erfragen kann, führt der Einschüchterungseffekt zu einer erheblichen Einschränkung der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit und bedroht Whistleblower. Darüber hinaus bietet solch ein Auskunftsanspruch ohne Richtervorbehalt Missbrauchspotenziale für andere Formen der Hasskriminalität",

schreibt Reuter im Artikel mit Recht. Dadurch sog. Hate-Speech einzudämmen, dass die, die sie ins Netz schreiben, künftig Angst haben müssen, von Inhabern gegenteiliger Meinungen zuhause besucht zu werden, wäre die wohl schlechteste Lösung des bestehenden Problems.

[Aktualisierung um 10.31 Uhr:] Wobei es dazu auch eine andere Auslegung des Entwurfs und des darin vorgesehenen Auskunftsanspruchs gibt:

###extern|twitter|RAStadler/status/846950899733946369###

[Nachtrag am Nachmittag: Der netzpolitik.org-Artikel ist inzwischen in punkto Auskunftsbefugnis präzisiert; siehe auch heise.de mit ähnlicher Einschätzung.]

Die erwähnte Ausweitung bezieht sich auf auf "pornografische Inhalte und viele andere Straftatbestände", gegen die das Gesetz nun überdies noch wirken soll. Die Definitionen der Netzwerke, die es betreffen soll, seien "schwammig", kritisiert netzpolitik.org. Diese Definitionen-Schwammigkeit hätte das Gesetz dann etwa mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger gemeinsam, das wenige Woche vor der Bundestagswahl 2013 in Kraft trat (und u.a. wegen seiner Schwammigkeit völlig folgenlos blieb).

"Der Gesetzentwurf soll in den nächsten Wochen im Bundeskabinett beraten werden und im Sommer in Kraft treten. Angestrebt wird, dass sich der Bundesrat am 7. Juli abschließend damit befasst", meldet die FAZ via EPD auf ihrer Medienseite. Heiko Maas' Ministerium hat ihn auch schon nach Brüssel geschickt, damit er europarechtlich geprüft wird. Da ist also wirklich Zug drin.

DSAnpUG steht für das "Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz", das "überraschend" sogar "noch in dieser Woche verabschiedet werden" sollte (ebenfalls netzpolitik.org), bis die kleine Opposition im Bundestag dann ein Schnellverfahren verhinderte und die Abstimmung auf Ende April verschob.

Die diesbezügliche Sitzung des Innenausschusses "begann mit einem Knall", der ungefähr daher rührte, dass "ganze Haarbüschel an problematischen Regelungen" in die "Suppe", von der der SPD-Berichterstatter fürs DSAnpUG sprach, geplumpst waren, oder so, berichtet Ingo Dachwitz.

Das novellierte GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) ist bereits verabschiedet. Ein nun frei online verfügbarer Medienkorrespondenz-Artikel stellt es ausführlich vor, weil dadurch "Presseverlage vom Kartellverbot ausgenommen werden, wenn es um die Zusammenarbeit im Anzeigen- und Werbegeschäft, beim Vertrieb, bei der Zustellung und der Herstellung von Zeitungen und von Zeitschriften geht."

Redaktionsfusionen soll es also ausdrücklich nicht begünstigen. Könnte es aber doch, wie die kleine Opposition kritisiert. Und "auch das Bundeskartellamt lehnte die kartellrechtliche Ausnahmeregelung für Presseverlage ab", berichtet Volker Nünning.

(Wobei dieses Kartellamt zweifellos erfolgreich den Wettbewerb auf wichtigen Märkten wie im Lebensmitteleinzelhandel und bei Automobilzulieferern reguliert, im deutschen Medienmarkt aber, wenn überhaupt, dann eher verhängnisvoll wirkt). Es ist ja nicht so, dass kein Bedarf an Rechtsdurchsetzung in sogenannten sozialen Netzwerken und an womöglich neuen Gesetzen dafür besteht, oder an solchen, die für Vielfalt und Chancengleichheit in den global rasant zusammenwachsenden Medien sorgen. Es ist bloß so, dass sich die Kompetenzen über so viele Ministerien und andere Institutionen so ungleich verteilen, dass immer Misstrauen angebracht ist.

[+++] Den dicksten Hund, was die Auslegung von Was-mit-Medien-Gesetzen angeht, hatte gestern Michael Hanfeld auf seiner FAZ-Medienseite auf die Agenda gesetzt (Altpapier). Sein Artikel "Erst die Gamer, dann das ganze Internet" steht inzwischen frei online.

Unklar war und bleibt vorerst, ob die Landesmedienanstalten allein den "Twitch.tv-Kanal" des auch auf Youtube vertretenen Gamer-Angebots Piet Smiet zu zulassungspflichtigem Rundfunk erklärten oder das generell mit vielen Bewegtbildangeboten im Internet vorhaben. Twitch ist ein weniger bekanntes, allerdings vom Datenkraken Amazon besessenes Videoportal (wo Sie vor zwei Jahren schon mal davon gelesen haben könnten: hier nebenan), und die Pressemitteilung der Kommission ZAK (LfM-Version) spricht ausschließlich von Twitch und nicht vom weesentlich größeren Youtube.

Hanfeld wiederum schrieb, als er gestern aus seinem Gespräch mit dem neuen NRW-Medienwächter Tobias Schmid zitierte, ausdrücklich von Youtube und gar nicht von Twitch. Was "ein sichtlich verstörter Peter Smits" kürzlich auf Youtube zum Brief der Medienwächter sagte und wie das Geeks-/ Nerds-Portal mobilegeeks.de das dann interpretierte ("Droht tausenden von Streamern bei YouTube und Twitch das Aus?"), deutet ebenfalls darauf hin, dass die Medienwächter anhand eines auch live streamenden Bewegtbild-Portals erst mal das "Exempel statuieren" möchten, von dem Hanfeld schreibt. Sollte das geklappt haben, könnten sie das Prinzip ganz schön weit ausweiten.

Während sich die LfM auf ihrer hübsch bunten, gemächlich bewegten Webseite noch nicht beschwert hat, falsch verstanden worden zu sein, legt Hanfeld heute per Glosse nach. Überschrift: "Was tun, wenn Youtube-Kanäle zu Rundfunk erklärt werden?" Es gehe um das, was die Medienwächter mit dem (einst Hörfunk und Fernsehen bezeichnenden, in der vorangeschrittenen Digitalära halt auch schwammigen) Begriff Rundfunk bezeichnen:

"Dies sind (laut Rundfunkstaatsvertrag) lineare Kommunikationsangebote, die sich an die Allgemeinheit richten, die sich an einem Sendeplan orientieren und auf die der Nutzer (im Vergleich zu Video-on-Demand) weder zeitlich noch inhaltlich Einfluss hat. Demnach ist ein regelmäßiges Angebot, das redaktionell und gestalterisch (Schnitt) aufbereitet ist und mehr als 500 Zuschauer gleichzeitig hat, Rundfunk."

Mit ein paar Ratschlägen, was womöglich Betroffene tun könnten, um nicht als solch ein Rundfunk eingestuft zu werden, zitiert Hanfeld den Medienanwalt Christian Solmecke. Die Glosse gibt's einstweilen bei Blendle (0, 45 €), sie wird gewiss demnächst auch gratis bei faz.net zu haben sein.

Das Thema bleibt spannend. Vermutlich nutzen die Medienwächter aus, dass die Politik gerade so viel Gestaltungswillen fürs Internet demonstriert (und dass die NRW-LfM nicht eng mit der Landesregierung in Düsseldorfer verbandelt ist, kann ihr auch niemand vorwerfen ...)

[+++] Falls Sie eben zu lfm-nrw.de geklickt haben sollten: Topthema dort ist die heute nacht angelaufene Umstellung des digitalen Antennenfernseh-Standards von DVB-T auf DVB-T2. Das Thema taucht nun auch in sämtlichen Medien auf. Unter anderem geht's um die physische Arbeit, die geleistet wird.

So mussten "unterarmdicke Kupferrohre verlegt werden – und zwar an insgesamt 327 Sendern", erzählt Kurt Sagatz im Tagesspiegel, ergänzt mit weiteren Fernsehverbraucher-Service. Am Morgen legte ders. mit stundenaktuellen Bericht über den Stand der Umschaltung nach. "Die Techniker müssen jede der betroffenen 7386 Fernsehfrequenzen einzeln von Hand umschalten", fügt heise.de hinzu, ergänzt mit ein paar Spitzen gegen das lineare Fernsehen an sich.

Ebenfalls bei heise.de findet sich die wohl schärfste Kritik daran, "dass die Umschaltung von DVB-T auf DVB-T2 als technisch notwendig suggeriert wird". Und während das eher medienferne Portal zeit.de den Medienwissenschaftler Gerd Hallenberger bat, einmal ausführlich zu erzählen, dass es richtig kostenloses Fernsehen eigentlich niemals gegeben habe, packt Joachim Huber auf der Tagesspiegel-Meinungsseite die Gelegenheit beim Schopf, um die voranschreitende Digitalisierung mit einem technisch nun vielleicht doch wieder möglichen Ende der Rundfunkbeitragspflicht zu verknüpfen:

"Weg mit der geräteunabhängigen und her mit der geräteabhängigen Gebühr! Digitalisierung und Verschlüsselung machen es möglich. Pay-TV eben."


Altpapierkorb

+++ Den lustigsten Text des Tages hat Cornelius Pollmer für die SZ-Medienseite verfasst, und zwar als luzides Lob der neuen "möchtegernkalifornischen" zeit.de-Idee, Leser einfach "Wie geht es uns?" abstimmen zu lassen. "Die Gräfin ist damals ja nicht umsonst übers Haff geflohen!" +++

+++ Noch eine Rechtslage-Frage: Nach aktueller deutscher Rechtslage sei für ARD und ZDF gar keine "kostenlose Kurzberichterstattung" über die kommenden Olympische Spiele möglich, für die sie ja auch keine Langberichterstattungsrechte besitzen. Das notiert Heiko Hilker auf dimbb.de. +++

+++ "Und weil es die ARD ihren Kritikern manchmal schon wirklich wahnsinnig leicht macht, zeigt sie ausgerechnet", nachdem sie "Über Barbarossaplatz" nicht um 20.15 Uhr senden wollte, stattdessen um um 20.15 Uhr "einen wirklich bemerkenswert beknackten Film" (Katharina Riehl, SZ). +++ Es geht um "Familie mit Hindernissen", den Oliver Jungen – keiner, der viel deutsche Fernsehfiktion gut findet – in der FAZ "eine feine Patchwork-Komödie" nennt. +++ Was meint Gangloff? +++

+++ Personalien, die kress.de meldete: Christian Lindner, "einer der Vordenker des modernen" und vor allem Online-"Journalismus bei Regionalzeitungen", verlässt überraschend die Koblenzer Rhein-Zeitung. +++ Und beim ZDF geht Gottfried Langenstein, "langjähriger Direktor Europäische Satellitenprogramme (ESP)", wobei mit "Satellitenprogramm" zunächst vor allem 3sat gemeint war, in den Ruhestand – ungefähr zeitgleich mit der personaleinsparenden Auflösung seiner Abteilung. +++

+++ Sigmund Gottlieb, Chefredakteur des Bayerischen Fernsehens, geht ebenfalls dorthin. Und "weil das Fernsehen an Gestalten, die rein äußerlich so viel hermachen wie Gottlieb, keinen Überfluss hat", findet Hermann Unterstöger von der Süddeutschen das schade. +++

+++ Der jüngste deutsche Polittalker könnte noch "als schüchterner Junge aus dem Sönke-Wortmann-Film 'Das Wunder von Bern'" bekannt sein. Inzwischen ist Louis Klamroth erwachsen und auf n-tv aktiv. Der Tagesspiegel stellt ihn vor. +++

+++ "Hochgerechnet auf die gesamte Lebenszeit bedeutet dies fast zwei Jahre Videos glotzen bei YouTube (1 Jahr und 10 Monate), gut anderthalb Jahre 'gefällt mir'-Klicken bei Facebook (1 Jahr und 7 Monate) – aber nur 18 Tage zwitschern auf Twitter" (Michael Kroker bei blog.wiwo.de/look-at-it über eine US-amerikanische Statistik). +++

+++ Die Stimmung "scheint ... zwischen dem Bertelsmann-Vorstand und dem G+J-Topmanagement alles andere als eingetrübt", analysiert Georg Altrogge bei meedia.de die Gruner+Jahr-Geschäftszahlen. +++

+++ "Die größte und dichteste Echokammer ist der Journalismus" (Norbert Bolz im gar nicht üblen Telepolis-Format, einem Interviewpartner nach dem eigentlichen Interview noch mal Fragen zu stellen und zu Ansichten zu befragen, die in den Kommentaren unterm ersten Interview auftauchten). +++ 

+++ Auf der FAZ-Medienseite steht dann noch Ursula Scheers Nachruf auf Christine Kaufmann (" ...Die Fähigkeit, wehrlosen Charakteren mit leiser Stimme große Leinwandpräsenz zu verleihen, ebnete der 1945 in der Steiermark als Tochter eines ehemaligen deutschen Offiziers und einer französischen Maskenbildnerin geborenen Schauspielerin den Weg zu einer internationalen Karriere. Sie trat in französischen und italienischen Produktionen auf, behauptete sich in 'Mädchen in Uniform' neben Romy Schneider und spielte in ihrem Hollywoo-Debüt 'Stadt ohne Mitleid' an der Seite von Kirk Douglas ein Vergewaltigungsopfer ..."). Gerade dieser Film, von Max Reinhardts Sohn in Deutschland gedreht, wäre einer, den öffentlich-rechtliche Sender mit Anspruch ruhig gelegentlich zeigen könnten. +++

Neues Altpapier gibt's wieder am Donnerstag.

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