Griff in die publizistische Kloake

Griff in die publizistische Kloake
Der gelang Tichys Einblick. Es geht um Kinderehen. Die sind in Deutschland zwar verboten, aber wen interessieren schon solche Feinheiten im Zeitalter digitalisierter Empörung? Außerdem beschäftigen wir uns mit Martin Luther als Medienthema. Schließlich mit Günther Oettingers Beitrag zum Internationalen Privatrecht. Und wo wir schon in der Gosse sind: Ein Blick in die USA.

Im Spiegel gab es in diesem Samstag eine Meldung in der Rubrik Deutschland. „Kinderehen scheiden“, so der Titel. Es findet sich dort eine kurze Zusammenfassung über die Planungen des Bundesjustizministeriums zur Reform eines zunehmenden Problems. Zwar sind in Deutschland Kinderehen verboten, aber das entspricht keineswegs den familienpolitischen Vorstellungen in anderen Teilen der Welt. So sind solche Eheschließungen in vielen islamischen Staaten bis heute erlaubt. Allerdings war es bisher weitgehend ausgeschlossen, dass solche Familien mit „Kindern im Ehebett“ überhaupt eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekommen hätten. Juristisch geht es um das Internationale Privatrecht. Somit um zivilrechtliche Streitfälle bei ausländischen Staatsangehörigen auf deutschem Hoheitsgebiet. Gilt etwa in Scheidungs- oder Erbstreitigkeiten das deutsche Recht oder das der Herkunftsländer? Sogar innerhalb der EU dauerte es Jahrzehnte, um die unterschiedlichen rechtspolitischen Traditionen zu harmonisieren. Es geht um ein juristisch hochkomplexes Problem.

Mit der Einwanderung des vergangenen Jahres sind die „Kinder im Ehebett“ von Zuwanderen zum Thema geworden. Darauf bezieht sich die Meldung im Spiegel, die die Süddeutsche Zeitung so zusammenfasst.

„Nach Angaben des Bundesinnenministeriums lebten hier im Juli 1475 verheiratete Jugendliche. 361 waren jünger als 14 Jahre, 120 waren 14 oder 15 Jahre alt. In 664 Fällen handelte es sich um Syrer, die meisten Mädchen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) berief daher im September eine Bund-Länder-Kommission ein, die klären soll, wie Kinderehen verhindert und Minderjährige aus Notlagen befreit werden.“

Bisher, das war allerdings nur im Spiegel zu lesen, hatte der deutsche Gesetzgeber für die seltenen Fälle eine salomonische Lösung gefunden. Es zählte bei der rechtlichen Bewertung der Kinderehe „allein die Frage, ob sie unter Zwang zustande kam.“ Zwang ist in allen Rechtsordnungen verboten. Der völkerrechtlichen Frage, ob der deutsche Staat ein solches ausländisches Familienrecht anerkennt oder nicht, konnte er damit geschickt ausweichen. In der Praxis wird es in den seltenen Fällen die faktische Duldung zur Folge gehabt haben. Angesichts der zunehmenden Zahlen ist das nicht mehr möglich. Das Bundesjustizministerium muss auf den politischen Druck reagieren, den die „Kinder im Ehebett“ einiger Zuwanderer auslösen. Dabei will es einerseits das Kindeswohl sichern, aber gleichzeitig mit einer Neuregelung dem Internationalen Privatrecht entsprechen.

Kaum war die Meldung des Spiegel in der Welt, setzte sich die samstägliche Empörungsmaschine in Gang. Mit der Bild an der Spitze wurde dem Bundesjustizministerium vorgeworfen, Kinder in das Ehebett zu schicken. Politisch läuft das auf die Annullierung solcher Ehen heraus. Wohlgemerkt: Kinderehen sind in Deutschland verboten: Der Gesetzgeber muss gar nicht aktiv werden. Es geht hier allein um die Frage, ob die Rechtsakte ausländischer Staaten annulliert werden sollen. Das hat innerstaatliche und völkerrechtliche Konsequenzen. Innerstaatlich bedeutet die Annullierung die strafrechtliche Verfolgung der Ehemänner wegen sexuellen Missbrauchs. Die Jugendämter wären gezwungen, die betroffenen Mädchen wegen Kindeswohlgefährdung aus diesen Familien herauzunehmen. Völkerrechtlich könnten andere Staaten entsprechend handeln. So widersprechen „eingetragene Lebensgemeinschaften“ homosexueller Paare dem Recht in vielen anderen Staaten. Sollen sie bei deutschen Staatsbürgern auf ihrem Hoheitsgebiet ebenfalls diese Ehen annullieren? Mit der Rechtsfolge einer Verfolgung wegen des dort geltenden Strafrechts zur Verfolgung Homosexueller?

Diese vor allem von Journalisten geführte Debatte findet ohne jede Sachkenntnis statt. Sie nimmt mit der Forderung zur Annullierung weder die juristischen, noch die politischen Folgen zur Kenntnis. Sie speist sich allein aus der Empörung über „Kinder im Ehebett“. Das hatte schon erste Konsequenzen. Das Bundesjustizministerium sprach schnell von einem „veralteten Gesetzentwurf“ als Grundlage der Spiegel-Meldung. Groteskerweise soll jetzt aber die schon längst verbotene Kinderehe trotzdem zu Gesetzesveränderungen in Deutschland führen. Die bisherige Möglichkeit von Minderjährigen ab sechzehn Jahre mit Einwilligung der Eltern zu heiraten, soll abgeschafft werden. Das hat zwar mit dem Problem nichts zu tun: Es geht schließlich in den besagten Fällen nicht um Eheschließungen nach deutschem Recht. Aber eine solche Änderung überhaupt vorzuschlagen, ist ein gutes Beispiel für die derzeitige Verwirrung in politischen Diskursen.

Tatsächlich müsste man anders handeln. Den „Kindern im Ehebett“ juristisch zu helfen, auch ohne sofortige Annullierung der Ehe. Nichts anderes will der „veraltete Gesetzentwurf“ aus dem Bundesjustizministerium offensichtlich möglich machen. Die Süddeutsche Zeitung fasst das noch einmal zusammen. Nämlich den rechtlichen Automatismus einer Annullierung zu vermeiden, und trotzdem den Grundsätzen des deutschen Familienrechts zu entsprechen.

„Nun aber ist in der Koalition ein Streit darüber ausgebrochen, wem genau da eigentlich wie geholfen werden soll. Auslöser war am Freitag ein Bericht des Spiegel, wonach ein Gesetzentwurf aus dem Justizministerium vorliege. Daraus gehe hervor, so das Magazin, dass deutsche Gerichte nach den Plänen von Maas künftig Kinderehen auflösen sollen, wenn das Kindeswohl eines minderjährigen Ehepartners gefährdet sei. Dies solle spätestens nach einem Monat geschehen. Sowohl Jugendämter als auch die Eheleute selbst könnten das Verfahren beantragen.“

Zudem muss man politisch deutlich machen, dass solche familienpolitischen Vorstellungen mit unseren Grundsätzen unvereinbar sind. Sie sind ein nicht zu überwindendes Integrationshindernis. Das heißt Ausweisung, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt nicht mehr vorliegen, etwa aus dem Asylrecht. Übrigens wird die überwiegende Mehrheit der deutsche Muslime an der Einwanderung reaktionärer gesellschaftspolitischer Vorstellungen kein Interesse haben. Für diese gilt zudem, wie für alle deutschen Staatsbürger, allein das deutsche Recht. Die Scharia ist für deutsche Staatsbürger im innerstaatlichen Recht bedeutungslos. Aber in der digitalisierten Empörungsmaschine spielen solche Sachverhalte keine Rolle mehr. Dort trampelt offensichtlich eine wild gewordene Medienmaschine auf Gesetzentwürfe herum, die sie nicht verstanden hat.

+++ Wie diese Herde funktioniert, kann man bei Joachim Steinhöfel auf Tichys Einblick nachlesen. Dort wird folgendes formuliert:

„Maas macht sich zum willigen Handlanger dieser Form des Kindesmissbrauchs. Er will ihn nicht beenden, er lässt die Schändung und Vergewaltigung von Kindern geschehen. Maas ist bereit, Grundwerte unserer Kultur islamischen Perversionen zu opfern. Die moralische Verwahrlosung dieses Herrn ist ekelerregend. Gibt es in der SPD noch Politiker, die sagen: „Hier ist jetzt Schluss“? Kann die CDU, deren Kanzlerin uns das Problem beschert hat, wenigstens diesmal diesen Amokläufer stoppen?“

Roland Tichy hält diesen Griff in die publizistische Kloake offensichtlich für Journalismus. Steinhöfel ist allerdings kein Jounalist. Er nennt sich Rechtsanwalt.

+++ Heute ist Reformationstag. Der wird in den Medien nur wegen dem bevorstehenden Luther-Jahr besonders gewürdigt. Der Spiegel bringt einen Titel mit „Luther. Der erste Wutbürger“. Zum Glück gibt es nicht nicht einmal mehr bei den Katholiken einen Index der verbotenen Bücher. Oder einen Twitter-Account von Martin Luther, der ihn in den Verdacht des hatespeechs bringen könnte. Auf Arte gibt es dafür eine Serie über den Reformator, die Atheisten diese historische Figur näher zu bringen versucht. In der FAZ hat Hannah Bethke am Samstag die Serie besprochen:

„Was für ein Sammelsurium: Wie sehen eine Dokumentation über starke Frauen plus Wissenschaftsjournalismus inklusive soziologische Abhandlung über die Liebe, plus Ausflug in die digitale Revolution plus Exkurs zur Flüchtlingspolitik. Was hat das alles mit Luther zu tun? Oder gar mit einem „Luther-Code“, der dem Ganzen innewohnt? Es bleibt rätselhaft. Nur eine Konstante weist die sechsteilige Dokumentation auf: Luther steht immer im Regen.“

Dafür hat epd Medien eine etwas wohlwollendere Besprechung anzubieten. Indem sich die Reihe „von den Codizes klassischer Dokumentationsweise zugunsten assoziativ kombinierenden Vorgehens befreit, präsentiert er letztlich eine anregende Fülle von Denkanstößen.“ Immerhin hat am Wochenende niemand versucht, Martin Luther Zitate zur Kinderehe zu finden. Das ist ja schon ein Fortschritt. Aber wer liest schon Luther? Wahrscheinlich noch nicht einmal die Autoren, die einen Luther-Code fabrizieren. Ansonsten müssten sie ja auch nicht assoziativ kombinieren.


Altpapierkorb

+++ Hillary Clinton hat ein Problem mit dem FBI. Deshalb haben jetzt in den Medien alle ein Problem, die vorher kein Problem damit hatten, wenn Indiskretionen über Donald Trump für den Wahlkampf ausgeschlachtet worden sind. Warum ausgerechnet das FBI über Ermittlungen schweigen soll, wenn vorher niemand mehr geschwiegen hat, ist halt nicht so gut zu erklären. Der amerikanische Wahlkampf ist längst in der Gosse gelandet, wo jedes Mittel recht ist, um den Feind zu schlagen. Die Demokraten haben sich dem Niveau von Trump angepasst, weshalb ihre heutige Empörung über das FBI auch keine Wirkung mehr auf die unentschlossenen Wähler hat. Jenseits dessen beschäftigte sich Adrian Lobe in der samstäglichen FAZ kritisch mit der Rolle von Facebook im amerikanischen Wahlkampf: „Die Politik feierte den Konzern für den Dienst an der Demokratie. „Ich applaudiere Facebook dafür, dass es unser Bemühen unterstützt, das Interesse an der Wahlregistrierung zu steigern“, sagte Brian Kemp, der im Bundesstaat Georgia für die Wahlvorbereitung verantwortlich ist. Doch bei aller Euphorie über eine höhere Wahlbeteiligung stellt sich die Frage: Wem hat Facebook die Erinnerung geschickt? Wirklich allen Nutzern? Oder nur potentiellen Anhängern der Demokraten, um sie zu mobilisieren? Facebook kann ein detailliertes politisches Profil seiner Nutzer erstellen und mit einer hohen Wahrscheinlichkeit vorhersagen, ob sie zu den Demokraten oder den Republikanern tendieren.“ Die Mobilisierung von Trump-Wählern übernimmt dafür jetzt das FBI, so wenigstens der Vorwurf der Demokraten. Aber wenn es geschwiegen hätte, könnten die Republikaner nach den Wahlen den gleichen Vorwurf formulieren. In politischen Diskursen, wo es nur noch um Images und deren Zerstörung geht, spielen Inhalte halt keine Rolle mehr. Niemand weiß nämlich bisher, was in den Mails steht, über die das FBI berichtet hat.

+++ Empört war die Netzgemeinde an diesem Wochenende auch über Günther Oettinger. Dazu hat er (oder war es seine Pressereferentin?) der Welt ein Interview gegeben. Warum jemand heute noch auf die Idee kommt, Chinesen als „Schlitzaugen“ zu bezeichen, ist ein Rätsel. Aber mit Donald Trump könnte er das jetzt als den normal gewordenen politischen Diskurs deklarieren. Das wäre doch eine Idee! Mit dem Bau von Mauern kennen sich die Chinesen allerdings gut aus. Nur stellen sie diesen Bau niemanden in Rechnung, sondern verdienen damit durch den Besuch von Touristen sogar noch Geld. Wenn das die amerikanischen Wähler wüssten: Die Wahlen wären längst entschieden! Welche Rolle Oettingers „Pflicht-Homoehe“ im Internationalen Privatrecht spielen wird, bleibt dafür einstweilen noch ungeklärt. Vielleicht sollte Joachim Steinhöfel auf Tichys Einblick darüber räsonnieren. Über die ekelerregende Perversion, in Deutschland „Schlitzaugen“ mit muslimischen Flüchtling aus Syrien zwangszuverheiraten. Verstand das Oettinger unter „Pflicht-Homoehe“? Wahrscheinlich meinte er damit gar nichts, außer den Versuch zu machen, über seine Geisteshaltung Auskunft zu geben. Das ist Oettinger zweifellos gelungen.

+++ Was noch Furore machte? „Verstehen Sie Spaß?“. Sie hatten die beste Einschaltquote seit Jahren. Warum das so ist, wissen wir nicht. Es könnte mit dieser Debatte zu tun haben, die wir mit den Beiträgen von Übermedien und der Welt dokumentieren. Unser Ratschlag an den SWR. Versucht es beim nächsten Mal mit Günther Oettinger als zwangsverheiratetes Schlitzauge

+++ Dieser Satz des Spiegel-Chefredakteurs Klaus Brinkbäumers fand an diesem Wochenende praktische Anwendung. Die Meldung über die Kinderehe hatte sich schnell vom Urheber namens Spiegel emanzipiert. Wahrscheinlich sollen deshalb die Kollegen in Hamburg mehr arbeiten.

+++ Über Tichys Einblick gibt es eine kritische Würdigung in der Welt. „Dass „Tichys Einblick“ inhaltlich streckenweise so schrill daherkommen muss, ist bedauerlich. Bedauerlich, weil Tichy und der Großteil seiner Mitautoren von Hetzschreibern und Verschwörungstheoretikern der sogenannten Neuen Rechten, von Publikationen wie „Compact“ oder „Kopp“, eigentlich Lichtjahre entfernt sind. Und ihnen in manchen Momenten doch erstaunlich nah kommen.“ Das Argument verfängt nicht, wenn man die Inhalte von Tichy mit denen der genannten Publikationen vergleicht. Aber die Wortwahl eines Steinhöfel ist schlicht indiskutabel.

+++ Zum Reformationstag hatte Carsten Knop in der FAZ von Samstag eine interessante Anmerkung zu machen: „Wer heute ein Kind taufen möchte und Paten sucht, ohne dafür zunächst auf seine Geschwister zurückgreifen zu können, dem ist auf der Suche nach Paten aus dem Freundeskreis, die noch in der Kirche sind, Glück zu wünschen. Die Telefonate, die man quer durch Deutschland führt, können ernüchternd sein.“ Außerdem findet sich hier eine Antwort auf die Frage, was Martin Luther heute wäre. Zum Glück muss Luther seine Berufsfindung nicht mit Hilfe der Bundesagentur für Arbeit machen.

+++ Ansonsten finden sich auf Kress fünf Empfehlungen zum Umgang mit den Reichsbürgern. Sie erinnern etwas an sozialpädagogische Ratschläge zum Umgang mit schwer erziehbaren Jugendlichen. Diese Formulierung gibt es aber heute auch nicht mehr. Es betrifft jetzt Jugendliche mit Förderbedarf. Reichsbürger als Bundesbürger mit Förderbedarf zu charakterisieren, wäre daher eine Möglichkeit. Leider kann man nicht mehr Martin Luther fragen, was er davon hält. Mit der Zielgruppe namens Facebook-Nutzer beschäftigte sich auch Renate Künast, wie wir im Spiegel via turi lesen können.

+++ In der Medienkorrespondenz finden wir etwas zu den Kosten der Fußball-Bundesliga für die ARD. Dazu passen auch diese Bemühungen, die Rundfunkgebühren bei säumigen Beitragszahlern einzutreiben.

+++ Über die Berufsfindung bei Ulf Poschardt erfahren wir an diesem Wochenende auch etwas. Was dazu diese 1.500 Kollegen zu sagen haben, erfahren wir aber bei Arte nicht. Sie sind mit der Berichterstattung über die Rückeroberung von Mossul beschäftigt. Dafür lesen wir in der NZZ über die Nöte, die Interviews mit syrischen Präsidenten auslösen können. Und erfahren beim Deutschlandradio etwas über den Haken bei Breaking news. Das könnte für die eintausendfünfhundert Kollegen vor Mossul durchaus von Interesse sein.

+++ Über ein Geschäftsmodell, das nur die Medien möglich machen, berichtete die FAS via turi. In der Medienkorrespondenz gibt es dagegen noch einmal eine kritische Sichtweise auf „Terror“ in der ARD. Wie die Bundeswehr Imagewerbung macht? Das erfahren wir in der Welt.

+++ Schließlich ein Blick nach Ungarn. Was heute ebenfalls nicht fehlen darf, ist die Türkei. Die Regierung in Ankara ist empört über die Existenz unabhängiger Medien. So verhaftet sie gleich den Chefredakteur von Cumhuriyet unter dem Vorwurf der Spionage. Sogenannte „pro-kurdische“ Medien werden gleichzeitig verboten.

Das Altpapier gibt es wieder am Dienstag.

 

(Liebe Leserinnen und Leser, wir haben die Kommentarfunktion unter diesem "Altpapier" am 4. November, 17 Uhr, geschlossen und verweisen auf Hanno Terbuykens Blogeintrag, der zur Debatte um Kinderehen Stellung nimmt. - Die evangelisch.de-Redaktion)

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