Bundesagentur: Harte Sanktionen für Jugendliche

Bundesagentur: Harte Sanktionen für Jugendliche
Fördern und Fordern? Bei jugendlichen Hartz-IV-Empfängern ist eine Debatte im Gange, ob man ihnen die Förderung streichen darf, wenn sie die Vorgaben des Amtes nicht erfüllen. Die Bundesagentur für Arbeit sagt offiziell: Ja, man darf - alles andere wäre "herumeiern". Die Jobvermittler, die täglich mit den Jugendlichen zu tun haben, sehen das allerdings anders.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hält harte Sanktionen gegen arbeitsunwillige Jugendliche weiterhin für unverzichtbar. "Wir wollen den Jugendlichen zu Erfolgserlebnissen verhelfen. Daher müssen wir konsequent in der Ansage sein statt herumzueiern. Es muss ganz klar sein, wo das Stoppschild steht und wo die grüne Ampel", sagte der für Hartz IV zuständige BA-Vorstand Heinrich Alt in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.

Dazu sei auch die vorübergehende Streichung von Hartz IV sinnvoll. Dies geschehe ohnehin in nur verhältnismäßig wenigen Fällen. In vielen Fällen werde die Grundsicherungsleistung auch nur für sechs Wochen statt der sonst üblichen drei Monate gestrichen.

Alt reagierte damit auf Kritik von Jobvermittlern auf die ihrer Ansicht zu harten Sanktionen gegen junge Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die "oft nicht sinnvoll" seien. Vor allem die komplette Streichung der Grundsicherung treibe manche junge Leute in die Verschuldung und fördere die Kleinkriminalität, hatten sie Forschern des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Intensivinterviews berichtet. Eine entsprechende Studie war am Mittwoch veröffentlicht worden.

Jobcenter "prüfen Einzelfälle sorgfältig"

Alt hält die strenge Sanktionierung unmotivierter arbeitsloser Jugendlicher schon aus pädagogischen Gründen für notwendig. "Für manche sanktionierte Jugendliche ist es vielleicht das erste Mal, dass sie mit den Konsequenzen ihres Fehlverhaltens konfrontiert sind", sagte der BA-Manager. Er sei auch überzeugt, dass ein Staat, der nicht konsequent sei, seine Überzeugungskraft gegenüber schwierigen Jugendlichen verliere.

Grundsätzlich sei er überzeugt davon, dass die Vermittler bei schweren Sanktionen "behutsam und mit Augenmaß" handelten. Auch prüften die Jobcenter-Mitarbeiter in jedem Einzelfall sorgfältig, ob bei arbeitsunwilligen Jugendlichen in jedem Fall zur härtesten Sanktion, der Streichung von Miet- und Wohnkosten, gegriffen werden müsse. Kein arbeitsloser Jugendlicher dürfe dadurch in die Obdachlosigkeit abrutschen.

"Mir ist in den fünf Jahren von Hartz IV auch kein Fall bekannt, dass dadurch ein Jugendlicher obdachlos geworden ist. Viele Jugendliche ziehen entweder wieder zu ihren Eltern und finden bei Freunden einen Unterkunft", erläuterte Alt: "Sobald Jugendliche sich einsichtig zeigen, sind sie bei uns wieder willkommen."

dpa