10.000 Euro Strafe für Holocaust-Leugner Williamson

10.000 Euro Strafe für Holocaust-Leugner Williamson
Das Regensburger Amtsgericht hat den ultrakonservativen Bischof und Holocaust-Leugner Richard Williamson wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt.

Der 70-jährige Bischof der ultrakonservativen Priesterbruderschaft Pius X. hatte in einem Interview mit dem schwedischen Fernsehen den Massenmord an den Juden in den NS-Gaskammern bestritten. Das Gespräch, in dem es laut Williamson überwiegend um Kirchenthemen gegangen sei, war im November 2008 im Priesterseminar Zaitzkofen nahe Regensburg aufgezeichnet worden.

Amtsrichterin Karin Frahm verurteilte Williamson am Freitag zu 100 Tagessätzen zu je 100 Euro. Sie blieb damit geringfügig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 120 Tagessätzen. Williamsons Verteidiger Matthias Loßmann hatte Freispruch gefordert. Er wird voraussichtlich Berufung gegen das Urteil einlegen. Die Staatsananwaltschaft will ebenfalls Rechtsmittel prüfen.

Nicht zum Prozess erschienen

Der in London lebende Bischof war trotz Vorladung nicht zu dem Prozess gekommen. Laut Loßmann hatten die Piusbrüder dies dem Briten untersagt. "Sonst wäre er wohl hier", sagte der Coburger Rechtsanwalt. Auch die drei als Zeugen geladenen Fernsehjournalisten aus Schweden blieben der Verhandlung fern. Die Justiziarin des Senders hatte dies in einem Brief damit begründet, dass das Verfahren in Deutschland den schwedischen Rechtsvorstellungen auf eine freie Meinungsäußerung widerspreche.

Williamson hatte in dem Interview davon gesprochen, dass die Nazis nicht sechs Millionen Juden ermordet hätten, sondern nur 200.000 bis 300.000 - davon aber niemand in Gaskammern. In dem Prozess ging es letztlich aber weniger darum, was Williamson gesagt hatte. Selbst Loßmann bestritt nicht, dass Williamson den Holocaust verharmlost. Auch er bezeichnete die Ansichten des 70-Jährigen als "unmöglich".

Anwalt: In eine Falle getappt

Loßmann argumentierte, dass sein Mandant bei dem Interview deutlich darauf hingewiesen habe, dass seine Aussagen zum Holocaust nicht in Deutschland gesendet werden dürften. Dem Bischof sei bewusst gewesen, dass dies in der Bundesrepublik strafbar sei. In einer früheren eidesstattlichen Versicherung sagte Williamson, er sei "überraschend" nach den Gaskammern gefragt worden. "Er ist in eine Falle getappt", meinte Loßmann. Williamson hatte aber bereits 20 Jahre vorher in Kanada den Völkermord an den Juden angezweifelt.

Oberstaatsanwalt Edgar Zach ging hingegen von einem Vorsatz aus. Williamson habe ein erstrebtes Ziel gehabt: "Er wollte seine wirren Ansichten an den Mann bringen." Die Amtsrichterin schloss sich der rechtlichen Bewertung der Staatsanwaltschaft an. Ihrer Meinung nach ging es gar nicht darum, ob das Interview für den deutschen Medienmarkt gedacht war. Auch eine Ausstrahlung in Schweden reiche aus, dass die strafbaren Inhalte in Deutschland bekanntwerden.

Rückkehr in die Kirche

Der Papst hatte im Januar 2009 Williamson und drei weitere exkommunizierte Bischöfe der Piusbruderschaft wieder in die katholische Kirche aufgenommen. Da gerade zu dieser Zeit auch der Inhalt des Interviews mit Williamson bekannt wurde, war die Entscheidung des Vatikans weltweit heftig kritisiert worden. Später hatte Benedikt XVI. Fehler bei der Aufhebung der Exkommunikation des rechtsgerichteten Kirchenmanns eingeräumt und erklärt, von der Holocaust-Leugnung erst nach seiner Entscheidung erfahren zu haben.

dpa