"Uns liegen vier Anzeigen gegen unbekannte Täter aus Polizei und Justiz vor", sagte Staatsanwältin Angelika Klee am Montag auf Anfrage. Keine der Anzeigen liefere Detailkenntnisse. Geprüft werde nun, welches Medium wann und wie über Käßmanns Fahrt unter Alkoholeinfluss berichtet habe und wie diese Informationen an die Medien gelangt seien.
Käßmann war am späten Abend des 20. Februars von der Polizei mit dem Auto gestoppt worden, nachdem sie eine rote Ampel missachtet hatte. Ein Blutalkoholtest erbrachte 1,54 Promille. Als erste Zeitung berichtete "Bild" am 23. Februar über den Vorfall. Die damalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) trat einen Tag später von ihren kirchlichen Leitungsämtern zurück.
Klee sagte, dass zunächst alle Unterlagen des Verfahrens gegen Käßmann gesichtet werden müssten. Anschließend werde eine Chronologie der Ereignisse erstellt. Die hannoversche Staatanwaltschaft hatte die Ermittlungen wegen eines möglichen Geheimnisverrats an die Staatsanwaltschaft in Lüneburg abgegeben, um jeden Verdacht mangelnder Objektivität zu vermeiden.