Hartz IV: Bundesagentur hat Katalog für Härtefälle

Hartz IV: Bundesagentur hat Katalog für Härtefälle
Chronisch Kranke, Rollstuhlfahrer und geschiedene Paare mit Kindern können nach einem Zeitungsbericht voraussichtlich von Härtefall-Zusatzleistungen im Rahmen von Hartz IV profitieren. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) habe einen Katalog von Härtefällen gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erarbeitet, wurde den "Ruhr Nachrichten" in Dortmund (Dienstag) aus BA-Kreisen bestätigt.

Die Liste, die dem Bundesarbeitsministerium zugeleitet wurde und von diesem noch genehmigt werden muss, bezieht sich nach Informationen der Zeitung auf eng begrenzte Fälle.

Demnach würden für chronisch Kranke auch nicht verschreibungsfähige Arzneimittel bezahlt. Rollstuhlfahrer könnten Kosten für Haushaltshilfen geltend machen. Der Nachhilfeunterricht für Kinder würde bezahlt, wenn die Versetzung gefährdet ist. Übernommen würden auch Fahrtkosten bei getrennt lebenden Paaren, damit Eltern ihre Kinder sehen.

Sozialverband VdK fordert großzügige Auslegung

In der Debatte über die Hartz-IV-Sätze forderte der Sozialverband VdK eine großzügige Auslegung der Härtefall-Regelung. Klassenfahrten und Nachhilfeunterricht sollten über die Härtefallregelung finanziert werden, sagte VdK-Chefin Ulrike Mascher der "Rheinischen Post" (Dienstag). Auch das Ersetzen eines kaputten Herds oder einer defekten Waschmaschine müsse künftig wieder möglich sein. Mascher: "Es ist völlig unrealistisch, dass jemand vom Hartz-IV-Regelsatz in Höhe von 359 Euro jeden Monat ein paar Euro zurücklegen kann, um für einen solchen Notfall gewappnet zu sein."

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht nach dem Karlsruher Hartz-IV-Urteil Möglichkeiten für eine rasche Härtefall-Regelung. Sein Sprecher Michael Offer sagte am Montag in Berlin, der Minister sei grundsätzlich bereit, einzelne Teile des Urteils wie einen Sonderbedarf in Härtefällen relativ zügig umzusetzen. Die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt seien aber noch offen.

Umfang des Katalogs noch unklar

Zuvor hatte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) erklärt, sie wolle noch in dieser Woche einen Katalog mit Härtefall-Beispielen von Langzeitarbeitslosen für die Jobcenter erstellen. Dabei geht es nur "um wiederkehrende, außergewöhnliche Belastungen". Kostspielige Anschaffungen sollen auch künftig nicht zusätzlich vom Staat bezahlt werden. Gemeint sind Belastungen etwa von Aids-Kranken oder Kosten für Rollstuhlfahrer, die den Treppenflur nicht selbst reinigen. Von der Leyen hofft, dass das Gesetz zum 1. April in Kraft treten könne.

Ihre Sprecherin ließ offen, welchen Umfang der Katalog haben werde und welche Kosten für den Bund zu erwarten seien. Es sei aber davon auszugehen, dass ein Sonderbedarf nicht zu eng gefasst werde. Nach Darstellung des Finanzministeriums könnten die Härtefall-Vorgaben über das "Sozialversicherungsstabilisierungsgesetz" geregelt werden, mit dem die Anhebung des Schonvermögens für Hartz-IV-Empfänger und der Zuschuss an die BA umgesetzt werden sollen. Es befindet sich bereits in der parlamentarischen Beratung.

dpa