Die Hartz-IV-Reform hat dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge zu einem Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit beigetragen. Zwar müsse in einzelnen Bereichen nachgebessert werden, doch die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gelinge besser als vor der Reform, sagte Joachim Möller, Direktor des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit, am Dienstag in Berlin. Der Ausstieg aus der Grundsicherung für Arbeitslose gelingt aber offenbar nur wenigen.
Die Zahl der erwerbsfähigen Hilfeempfänger sei von 5,44 Millionen im Jahr 2006 auf 4,92 Millionen im Juli dieses Jahres zurückgegangen, berichtete Möller. Zwar sei schwer festzustellen, ob dieser Rückgang vor allem durch die Arbeitsmarktreformen oder den Konjunkturaufschwung verursacht wurde. Es sei aber zu beobachten, dass der Rückgang schneller vonstatten ging als in konjunkturellen Aufschwungzeiten vor der Hartz-IV-Reformen, erläuterte der IAB-Chef.
Defizite bei der Betreuung
Bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen gibt es dem Institut zufolge allerdings noch Defizite. Die Klientel sei sehr heterogen, so dass es schwer sei, das richtige Training oder die richtige Weiterbildung zu finden, sagte Möller. So seien zu Beginn der Reform häufig Jugendliche in Ein-Euro-Jobs vermittelt worden, obwohl diese Jobs für Menschen gedacht seien, die lange keine reguläre Stelle gehabt hätten.
Besonders schwierig sei die Lage von Alleinerziehenden am Arbeitsmarkt, so das IAB. Von allen Gruppen unter den Hartz-IV-Empfängern seien Alleinerziehende am längsten auf den Bezug des Arbeitslosengeldes II angewiesen. Ein Drittel der Alleinerziehenden mit kleinen Kindern gebe an, wegen fehlender Kinderbetreuung keine Stelle gefunden zu haben, sagte Mark Trappmann, der für das IAB eine Langzeitstudie mit 10.000 Hartz-IV-Empfängern geleitet hat.
Der Ausstieg aus Hartz IV ist offenbar generell schwierig. Drei Viertel der Betroffenen beziehen der Studie zufolge das Arbeitslosengeld II ein Jahr lang durchgängig. Von denen, die den Ausstieg schaffen, findet nur die Hälfte einen neuen Job. Jeder Achte landet in der Zeitarbeit.
Kritik von der Linkspartei
Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Klaus Ernst, bezeichnete Hartz IV als "Armuts- und Niedriglohnmaschine". Fünf Jahre Hartz IV seien kein Grund zum Feiern, sondern zum Umdenken. Die Regelsätze müssten sofort deutlich angehoben werden. Vor allem für Kinder müsse es schnell mehr Geld geben.
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in Essen sind Hartz-IV-Empfänger berechtigt, eine eigene Wohnung zu mieten und müssen nicht in einer Obdachlosenunterkunft bleiben. Im konkreten Fall gaben die Richter in einem Eilverfahren einem 59-Jährigen recht, dem die zuständige Gemeinde Velbert ein Zimmer in einem Übergangsheim zugewiesen hatte (AZ: L 19 B 297/09 AS ER).
Der Kläger war aus dem Übergangsheim ohne Zustimmung der zuständigen Behörde in eine von ihm angemietete Wohnung gezogen. Die Hartz-IV-Behörde wollte wegen der fehlenden Zustimmung die Kosten der neuen Wohnung nicht übernehmen und nur die Mietkosten in Höhe von 184 Euro für das Übergangsheim bezahlen. Dem widersprachen die Richter. Der Umzug des Klägers sei erforderlich gewesen.