EuGH: Sprachtest-Pflicht für türkische Ehepartner rechtswidrig

EuGH: Sprachtest-Pflicht für türkische Ehepartner rechtswidrig
Deutschland darf von türkischen Bürgern, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen, keinen Sprachtest mehr verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag geurteilt.

Der Gerichtshof gab einer Türkin Recht, die Analphabetin ist und deshalb von der Deutschen Botschaft in Ankara kein Visum für den Umzug zu ihrem Ehemann nach Deutschland bekommen hatte.

Die Bundesrepublik fordert von Ausländern aus Nicht-EU-Staaten, die zu ihrem Partner ziehen wollen, seit 2007 einen Nachweis "einfacher Deutschkenntnisse". Erklärtes Ziel ist es, Schein- und Zwangsehen zu erschweren und die Integration der Neuankömmlinge in die deutsche Gesellschaft zu erleichtern.

EU und Türkei zu eng verbunden

Im Fall türkischer Bürger ist diese Anforderung jedoch zu streng, wie die höchsten EU-Richter jetzt befanden. Denn EU und Türkei sind bereits seit den 60er Jahren über ein sogenanntes Assoziierungsabkommen eng miteinander verbunden. Der Vertrag enthält seit 1970 eine "Stillhalteklausel", die besagt, dass keine neuen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit eingeführt werden dürfen. Die Sprachtest-Pflicht stellt nach Ansicht des EuGH solch eine Beschränkung dar.

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Die Familienzusammenführung sei "ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger", unterstrichen die EuGH-Richter. Sie trage "sowohl zur Verbesserung der Qualität ihres Aufenthalts als auch zur Förderung ihrer Integration in diesen Staaten" bei.

Zwar dürfe Deutschland die Niederlassungsfreiheit beschränken, wenn es dafür einen "zwingenden Grund des Allgemeininteresses" gebe, erklärte der Gerichtshof. Die Sprachtest-Pflicht schieße aber über Ziele wie das des Kampfes gegen Zwangsheiraten weit hinaus. Der fehlende Sprachnachweis führe "automatisch zur Ablehnung des Antrags auf Familienzusammenführung, ohne dass besondere Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden".