Mit der Mehrheit von Union und SPD hat der Bundestag am Donnerstag Änderungen im Asylrecht beschlossen. Demnach gelten die Balkanstaaten Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina künftig als sichere Herkunftsstaaten. Asylbewerber von dort sollen durch beschleunigte Verfahren zügiger abgeschoben werden. Zudem wurde mit dem Gesetz eine Lockerung des Arbeitsverbots beschlossen. Flüchtlinge und Geduldete dürfen künftig nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland einen Job aufnehmen. Bislang lag die Wartefrist bei neun beziehungsweise zwölf Monaten. Den Änderungen muss der Bundesrat noch zustimmen.
Die Opposition kritisierte die Einstufung weiterer Staaten als sicher erneut. Anstatt Menschen im Schnellverfahren abzufertigen, müssten Fluchtgründe genau geprüft werden, sagte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke. Sie warf der SPD vor, "Flüchtlingsrechte auf dem Altar des Koalitionsfriedens geopfert" zu haben.
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Die Flüchtlingsexpertin der Grünen-Fraktion, Luise Amtsberg, sagte, Schutzgründe für Asylsuchende seien keine Auslegungssache. Linke und Grüne stimmten gegen das Gesetz. Wie die Opposition verwiesen auch Diakonie und "Pro Asyl" auf die Diskriminierung besonders von Roma in den drei Staaten.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verteidigte sein Gesetz. Länder und Kommunen könnten damit von den Kosten entlastet werden, sagte er. Zudem könnten mehr Verfolgte aus Syrien aufgenommen werden, wenn weniger nicht Verfolgte beispielsweise aus Serbien aufgenommen würden.
Hintergrund der Regelung, mit Anträge künftig schneller als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt werden können, ist die seit Frühjahr 2012 stark gestiegene Zahl von Asylbewerbern aus diesen Ländern. Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gab es 2013 mehr als 32.000 Anträge von Menschen aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina. 2011 waren es noch 9.000. In diesem Jahr gab es erneut einen Anstieg.
Das Gesetz war in der Koalition umstritten. Erst in dieser Woche erfolgte eine Einigung zwischen Union und SPD. Bei einigen Sozialdemokraten blieben Bedenken. Die Abgeordnete Kerstin Griese (SPD) erklärte, sie sehe die Einstufung der Länder problematisch. Zum Einen seien besonders Roma in den betreffenden Staaten Diskriminierung ausgesetzt. Zum Anderen sei das Recht auf Asyl ist ein individuelles Recht, "das eine Einzelfallprüfung zwingend verlangt", heißt es in einer persönlichen Erklärung Grieses.
Ob das Gesetz auch die Länderkammer passiert, ist noch unsicher. Dort haben die Länder eine Mehrheit, in deren Regierungen ein Koalitionspartner gegen das Gesetz ist. Dazu zählen die Länder mit Regierungsbeteiligung der Grünen sowie das rot-rot regierte Brandenburg.