Es beinhaltet Verbesserungen für ältere Eltern, Bezieher von Erwerbsminderungsrente und langjährig Beschäftigte, die künftig früher in den Ruhestand gehen können. Parallel wird zum 1. Juli auch die diesjährige Rentenanpassung wirksam. Rentner im Osten bekommen dann 2,53 Prozent, im Westen 1,67 Prozent mehr Altersbezüge.
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Mit der sogenannten Mütterrente bekommen auch Mütter und Väter, die vor 1992 Kinder bekommen haben, Erziehungszeiten auf die Rente angerechnet. Sie bekommen im Osten rund 26 Euro, im Westen rund 28 Euro mehr Rente. Die Erwerbsminderungsrenten werden künftig so berechnet, als hätte der Betroffene bis zum 62. Lebensjahr regulär gearbeitet. Bislang galt als Grundlage das Arbeitsausscheiden zum 60. Lebensjahr.
Mit der sogenannten Rente mit 63 können Beschäftigte, die 45 Versicherungsjahre nachweisen könne, künftig zwei Jahre vor der regulären Renteneintrittsgrenze in Ruhestand gehen. Das wäre derzeit mit 63 Jahren. Mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze für die Rente auf 67 Jahre erhöht sich auch die Grenze für den früheren Renteneintritt bis 2029 auf 65 Jahre.
Ob alle Berechtigten bereits zum 1. Juli von den Verbesserugen des Rentenpakets profitieren können, steht allerdings infrage. Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Axel Reimann, erklärte kürzlich, dass es besonders bei der Rente mit 63 zusätzlichen Bearbeitungsbedarf gebe.
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Bei der Mütterrente geht Reimann davon aus, dass die Zuschläge für Neurentner zum 1. Juli bereits berücksicht werden können. Bei den weiteren rund 9,5 Millionen Rentnerinnen, deren Bezüge sich erhöhen werden, soll die Auszahlung Reimann zufolge im August beginnen und im vierten Quartal abgeschlossen sein.