Pflegeversicherung zahlt Auszeit für pflegende Angehörige

Pflegeversicherung zahlt Auszeit für pflegende Angehörige
Von vorrübergehender Unterbringung, über Einkaufshilfen bis zu speziellen Uralubsangeboten - Menschen, die ihre Angehörigen pflegen können auf Kosten der Kasse verschiedene Entlastungsangebote in Anspruch nehmen.

Wer einen an Demenz erkrankten Angehörigen zu Hause betreut und trotzdem Urlaub machen will, kann auf spezielle Entlastungsangebote zurückgreifen - auf Kosten der Pflegeversicherung. So zahlt die Kasse etwa für die vorübergehende Unterbringung des Angehörigen in einem Pflegeheim oder einer Seniorenresidenz für maximal 28 Tage bis zu 1.550 Euro pro Jahr, wie die Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) am Montag in Berlin mitteilte. Gleiches gilt für die sogenannte Verhinderungspflege. Hier wird die Pflege vorübergehend von einer nicht verwandten Person oder einem ambulanten Dienst übernommen.

###mehr-artikel###

Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Alzheimergesellschaften bieten den Angaben zufolge zudem spezielle Urlaubsangebote für Demenzkranke und ihre pflegenden Angehörigen. Gegen einen geringen Eigenbeitrag können Kurzausflüge, aber auch mehrtägige Reisen gebucht werden. "So können Pflegepersonen und ihre Angehörigen Freizeitaktivitäten oder ein Wellnessangebot je nach Bedürfnis getrennt oder gemeinsam genießen", sagte der ZQP-Vorstandsvorsitzende Ralf Suhr. Deutschlandweit informieren mehr als 450 Pflegestützpunkte über die Angebote.

Eine weitere Möglichkeit für eine Auszeit bieten laut ZQP sogenannte Mobilitätsdienste, die die Kranken beim Einkauf, zu kulturellen Veranstaltungen oder beim Spazierengehen begleiten. Viele Kommunen oder Wohlfahrtsverbände böten die Hilfen sehr preisgünstig, teilweise sogar kostenlos an.