Dass Asylbewerbern medizinische Leistungen verwehrt werden, sei skandalös und verstoße gegen Grundgesetz und EU-Recht, erklärte der Verbandsvorsitzende Rolf Rosenbrock am Freitag in Berlin. Er verwies auf den aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
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Vorgeschrieben durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) darin höhere Sozialleistungen für Flüchtlinge festschreiben. Andere, von Flüchtlingsorganisationen und Sozialverbänden oft kritisierte Maßnahmen sollen den Plänen zufolge aber bestehen bleiben. Dazu gehört die Beschränkung auf medizinische Nothilfe und Akutversorgung. Flüchtlinge haben demnach weiter kein Recht auf Vorsorgebehandlungen. Ausgenommen sind Schwangere.
Aus der Beratungspraxis im Paritätischen Wohlfahrtsverband werde der Politik seit Jahren von Problemen etwa bei der Kostenübernahme bei Brillen, Hörgeräten oder Zahnbehandlungen berichtet. "Eine angemessene medizinische Versorgung Traumatisierter oder chronisch Kranker ist nicht gewährleistet", kritisierte Rosenbrock.