Bundesregierung plant Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Bundesregierung plant Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Zwei Jahre nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Sozialleistungen für Flüchtlinge will die Bundesregierung eine Neuregelung vorlegen. Wie das Bundesarbeitsministerium am Donnerstag bestätigte, wurde ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes an Verbände versendet.

Nach dem Entwurf, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, sollen erwachsene, alleinstehende Flüchtlinge künftig 352 Euro im Monat erhalten. Der Entwurf stammt aus dem Haus von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und nicht, wie zuvor von einer Zeitung berichtet, aus dem Innenministerium.

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In dem Gesetzentwurf wird im Grundsatz am umstrittenen Sachleistungsprinzip festgehalten. So sollen von den 352 Euro für einen alleinstehenden Flüchtling 140 Euro in bar ausgezahlt werden. Paare erhalten pro Person 126 Euro; für Kinder und Jugendliche werden zwischen 82 und 90 Euro in bar ausgezahlt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2012 das geltende Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt und eine sofortige Erhöhung der Leistungen gefordert. Sie lagen damals bis zu 47 Prozent unter Hartz-IV-Niveau. Zwar wird seitdem mehr Geld bezahlt, eine gesetzliche Regelung kam unter der schwarz-gelben Bundesregierung aber nicht mehr zustande.

Recht auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Nahles will mithilfe der Neuregelung auch die Bezugsdauer im Asylbewerberleistungsgesetz von 48 auf 12 Monate verkürzen. Danach steht Die Opposition forderte, die Sonderregelung für Sozialleistungen für Flüchtlinge ganz abzuschaffen. Schutzsuchende sollten Teil des sozialen Sicherungssystems werden, "denn das Existenzminimum eines Menschen hat mit seinem Status nichts zu tun", sagte die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Luise Amtsberg, dem epd. Sie kritisierte zudem, dass Nahles keine Verbesserungen bei der medizischen Versorgung von Flüchtlingen plant. Auch nach dem Gesetzentwurf soll es für Asylbewerber nur Norhilfe geben. Auf medizinische Vorsorge haben Flüchtlinge mit Ausnahme von Schwangeren kein Recht.

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jeplke, sagte, die Bundesregierung stelle mit dem Entwurf die Menschenwürde "unter migrationspolitischen Vorbehalt". Auch sie verwies auf die Gesundheitsversorgung und das Sachleistungsprinzip. Die Bundesregierung vergebe die Chance, auf ein diskriminierendes Sondergesetz ganz zu verzichten, sagte Jelpke.

Das Ministerium rechnet durch die Neuregelung mit keinen nennenswerten Mehrkosten. Nach epd-Informationen können Verbände bis zum 11. Juli ihre Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf abgeben. Nach Angaben des Ministeriums strebt Nahles an, den Entwurf im Sommer dem Bundeskabinett vorzulegen.