Grund dafür sei, dass "Tätergruppierungen, die vormals in Kameradschaften organisiert waren, nicht mehr in derartigen festen Strukturen auftreten", sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein dem Evangelischen Pressedienst (epd). Vielmehr würden viele "flexiblere Organisationsformen" annehmen und zunehmend "unter fremden Flaggen segeln", indem sie sich beispielsweise unter Hooligans mischten, fügte Klein hinzu, der zugleich Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden ist.
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Ein weiterer Punkt, der die Ermittlungen schwieriger mache, sei, dass sich die Täter heutzutage über moderne Kommunikationsmittel zu Straftaten verabredeten, sagte der Oberstaatsanwalt weiter. Bei Polizei und Staatsanwaltschaft müsse es deshalb genügend gut ausgebildetes Personal geben, das "vertiefte Kenntnisse" über die moderne Kommunikation habe. Zugleich verwies Klein aber auch auf zahlreiche erfolgreiche Ermittlungsverfahren, wie etwa gegen die 2001 verbotenen "Skinheads Sächsische Schweiz" oder den "Sturm 34", der 2007 vom sächsischen Innenministerium verboten wurde.
Die Aufdeckung der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) hat nach Einschätzung von Klein dazu geführt, dass die "Strafverfolgungsbehörden weiter sensibilisiert worden sind und ein verstärkter Austausch von Erkenntnissen zwischen Behörden der Länder, aber auch zwischen Landes- und Bundesbehörden" erfolgt. Im Freistaat Sachsen sei zudem das Operative Abwehrzentrum in Leipzig zur Bekämpfung derartiger Straftaten eingerichtet worden. "Zukünftige Entwicklungen" könnten damit aber natürlich nicht "zuverlässig prognostiziert" werden, räumte der Oberstaatsanwalt ein.