Der Mann war nach der Trennung von seiner Frau wegen einer außerehelichen Beziehung von seiner katholischen Kirchengemeinde entlassen worden. Der Musiker, der sich kurz nach der Kündigung im Jahr 1998 scheiden ließ, war bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen.
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Der Europäischen Gerichtshof sprach dem Musiker aufgrund einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention eine Entschädigung zu. Diese hält der Kläger nach Angaben des Düsseldorfer Gerichts für nicht ausreichend. Er verlangt nun die Wiedereinstellung als Chorleiter und Organist durch die katholische Kirchengemeinde St. Lambertus in Essen. Die Klage des Mannes wurde jedoch vom Essener Arbeitsgericht abgewiesen. Dagegen legte der Kläger Berufung vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf ein (AZ: 11 Sa 1484/13).