Laut den EU-Regeln muss die Kommission ein Bürgerbegehren sorgfältig prüfen, ist aber nicht verpflichtet, ihm nachzukommen.
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"Embryonale Stammzellen sind einzigartig und bieten das Potenzial für lebensrettende Behandlungen, die bereits in klinischen Versuchen erprobt werden", begründete Geoghegan-Quinn ihre Entscheidung. Sie verwies darauf, dass die EU-Forschungsförderung strengen ethischen Standards folge. Finanziert werden demnach keine Forschungsvorhaben, bei denen unmittelbar Embryonen zerstört werden. Möglich sind aber Zuschüsse für die Arbeit mit bereits existierenden Stammzelllinien.
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Auch in der Entwicklungspolitik will die EU-Kommission den Wünschen von "Einer von uns" nicht nachkommen. Die Initiative hatte verlangt, keine EU-Gelder an Organisationen zu zahlen, die Frauen in Entwicklungsländern sichere Schwangerschaftsabbrüche ermöglichen. Der EU-Entwicklungskommissar Andris Piebalgs antwortete, die EU fördere keinesfalls Abtreibungen als eine Methode der Familienplanung. Im Gegenteil setze Brüssel sich im Rahmen umfassender Gesundheitsprogramme dafür ein, die Zahl der Abtreibungen weltweit zu reduzieren. Allerdings könne man Frauen einen sicheren Schwangerschaftsabbruch nicht verwehren, wenn dieser im jeweiligen Land legal sei.