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Laut Entwurf sollen die Geld- und Sachleistungen der Pflege ab 2015 um vier Prozent steigen. Mit den Mitteln will die Bundesregierung vor allem die häusliche Pflege unterstützen. Darunter fallen etwa der Ausbau der Tages- und Kurzzeitpflege oder der behindertengerechte Umbau von Wohnungen.
Auch die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf soll verbessert werden. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, soll künftig eine Lohnersatzleistung für eine zehntägige bezahlte Auszeit erhalten. Dafür sollen bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Lohnersatzleistung wird in einem separaten Gesetz geregelt.
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Um die geplante Reform zu finanzieren sollen die Beiträge zur Pflegeversicherung in der ersten Stufe ab 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte angehoben werden. Im Laufe der Legislaturperiode soll der Beitrag dann um weitere 0,2 Prozentpunkte steigen. Damit stehen laut Gesundheitsministerium insgesamt fünf Milliarden Euro mehr für Verbesserungen in der Pflege zur Verfügung.
Mit einem zweiten Gesetz will die Bundesregierung einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen.