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"Die Situation der betroffenen Menschen muss noch besser berücksichtigt werden", sagte der Vorsitzende der bischöflichen Migrationskommission, der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle, am Mittwoch in Frankfurt am Main. Das Verfahren sieht eine behördliche Entscheidung über einen Asylantrag noch am Flughafen vor. Dabei darf der Asylsuchende den Transitbereich nicht verlassen.
Die extreme Beschleunigung der Abläufe berge das Risiko, dass die Betroffenen unzureichend informiert und begleitet würden, unterstrich Trelles Stellvertreter, Weihbischof Dieter Geerlings aus Münster. Auch für die Identifizierung von besonders schutzbedürftigen Menschen wie Traumatisierten, Kranken und Minderjährigen sei die zur Verfügung stehende Zeit häufig zu kurz. Zudem sei die Unterbringung ein großes Problem. Die Kommission informierte sich auf dem Frankfurter Flughafen über ausländer- und asylrechtliche Fragen.