Die Bundesregierung sollte auf eine rasche Verabschiedung der seit Jahren umstrittenen EU-Datenschutz-Grundverordnung dringen, sagte Heilmann dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. Dabei müssten aber "die strengen deutschen Standards beim Datenschutz" gewahrt werden.
"Wir brauchen eine einheitliche Regelung für Europa", sagte Heilmann. "Wir können Google, Facebook oder der NSA nicht glaubwürdig auf der Basis des schleswig-holsteinischen, irischen oder luxemburgischen Rechts Paroli bieten."
###mehr-artikel###
Berlin will deshalb zur Verbraucherschutzministerkonferenz von diesem Mittwoch bis Freitag in Rostock-Warnemünde einen entsprechenden Beschlussvorschlag einbringen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine zügige Fortsetzung der Verhandlungen über den europäischen Datenschutz auf EU-Ratsebene einzusetzen. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die Mitgliedsstaaten der EU für die Datenverarbeitung im öffentlichen Bereich "auch künftig die Möglichkeit behalten, durch innerstaatliches Recht ein höheres Schutzniveau zu regeln", heißt es in dem Beschlussvorschlag, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.
Hintergrund ist die seit mehr als zwei Jahren dauernde Diskussion über einen von der EU-Kommission vorgelegten Gesetzentwurf zu einer Datenschutz-Grundverordnung. Zuletzt stimmte das Europäische Parlament im März in erster Lesung für eine Kompromissfassung. Die EU-Datenschutzreform ist voraussichtlich auch Thema auf der nächsten Ratstagung der EU-Justiz- und Innenminister am 5. Juni.
Heilmann betonte, das Verfahren müsse zügig vorangebracht werden: "Eine einheitliche Datenschutz-Grundverordnung ist dringend erforderlich." Die unterschiedlichen Datenschutzstandards in Europa belasteten die Verbraucher. Auch für Unternehmen sei es von Vorteil, da sie sich auf dem europäischen Markt nicht mehr an unterschiedlichen Datenschutzgesetzen orientieren müssten.
Der CDU-Politiker unterstrich, die vom EU-Parlament verabschiedete Kompromissfassung werde auch aus den Reihen der Datenschützer "als vernünftige Ausgangsposition für die weiteren Verhandlungen begrüßt". Allerdings dürften die Vorschläge des Europäischen Parlaments nicht wieder zuungunsten der Verbraucher aufgeweicht werden, betonte Heilmann.
Für die Datenverarbeitung im öffentlichen Bereich bleibe der Kompromiss hinter dem Schutzstandard des deutschen Datenschutzrechts zurück. Umstritten sei, ob es eine Öffnungsklausel in der Verordnung geben soll. Dagegen sei im "nichtöffentlichen Bereich" eine Absenkung des Schutzniveaus unter derzeit geltende bundesdeutsche Standards grundsätzlich nicht zu befürchten, sagte Heilmann weiter.